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Guthabenkonto - "Konto für Jedermann" und SCHUFA

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.05.05, 15:32    Titel: Guthabenkonto - "Konto für Jedermann" und SCHUFA Antworten mit Zitat

Hallo, Leute,
das LG (Landgericht) Berlin hat mit einer Entscheidung vom 24. April 2004 - 21 S 1/03 - einen einklagbaren Anspruch auf Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis erkannt und eindeutig festgestellt, dass der auf Freiwilligkeit des Bundesverbandes deutscher Banken, - .."JEDER Person GRUNDSÄTZLICH, sofern nicht im Einzelfall SCHWERWIEGENDE Gründe dagegen sprechen, auf Wunsch ein Girokonto anzubieten".. - basierende Beschluss einer rechtlichen Verpflichtung der Banken, ein Girokonto "für Jedermann" einzurichten, gleichzustellen ist, insofern kann eine Bank eine Girokonto auf Guthabenbasis NUR ablehnen, sofern es "unzumutbar" ist, d.h. KEINESFALLS bei einem negativen SCHUFA-Bestand, sondern lediglich bei Belästigung oder Bedrohung des Personals der Bank und sobald das Konto längere Zeit nicht genutzt wird oder es gar zu strafbaren Handlungen in der Vergangeheit mißbraucht wurde.

Auch ist die eine Einsichtnahme in die SCHUFA bei der Einrichtung eines Girokontos
auf Guthabenbasis zweifellos rechtswidrig, da gemäß Bundesdatenschutz-
gesetz - §28 – „Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig, (..) Abs. 2. soweit es zur Wahrung BERECHTIGTER Interessen der verantwortlichen Stelle ERFORDERLICH ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. (..)“ BDSG - keine Einsichtnahme in hochsensible Datensätze der SCHUFA sachlich erfordert.

Das sahen im Übrigen die Diakonie-Potsdam - (..) Denn laut Vertragsvereinbarung
der Kreditinstitute mit der Schufa dürfen Schufa-Auskünfte nur zur Kredit-vergabezwecken abgerufen werden (..)“ - sowie des Leiter für Finanz- dienstleistungen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Manfred
Westphal - (..) "Bei der Einrichtung eines reinen Guthabenkontos ist der Rückgriff auf die SCHUFA unzulässig" (..) - genauso.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 10.05.05, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wäre denn mal folgende Vorgehensweise:

Sie gehen zu einer Bank, bei der Sie gerne ein Guthabenkonto hätten.
Dem schleimigen "Individualkundenbetreuer" sagen Sie, Sie wären Multimillionär und bräuchten dringend noch eine weitere Bankverbindung, weil Ihnen bei Ihren derzeitigen Banken der Individualkundenbetreuer zu schleimig, die EC-Karte zu hässlich, das Online-Banking zu langsam oder die Kontoauszüge zu altmodisch sind.
Er wird Ihnen einen Kaffee anbieten und einen Kontoeröffnungsantrag mit SCHUFA-Klausel vorlegen.
Sie streichen die SCHUFA-Klausel einfach durch und teilen ihm mit, dass Sie auf diese Datensammelei keinen Bock haben.
Daraufhin wird Ihnen der Bankmitarbeiter mitteilen, dass Sie ohne Einwilligung in die SCHUFA-Klausel auch keinen Kredit oder Dispo von seiner Bank erhalten werden.
Das können Sie dann ja mit einem "Ist mir doch egal. Habe ich etwa gesagt, dass ich einen Kredit haben will oder brauche!?" beantworten.
Und schon haben Sie ein neues Guthabenkonto!

P.S.: Für diese "Show" muss man natürlich vorher zum Friseur gehen, sich rasieren, die Schuhe putzen und einen ordentlichen Anzug anziehen!
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H4M
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 10.05.05, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Wie wäre denn mal folgende Vorgehensweise:

Sie gehen zu einer Bank, bei der Sie gerne ein Guthabenkonto hätten.
Dem schleimigen "Individualkundenbetreuer" sagen Sie, Sie wären Multimillionär und bräuchten dringend noch eine weitere Bankverbindung, weil Ihnen bei Ihren derzeitigen Banken der Individualkundenbetreuer zu schleimig, die EC-Karte zu hässlich, das Online-Banking zu langsam oder die Kontoauszüge zu altmodisch sind.
Er wird Ihnen einen Kaffee anbieten und einen Kontoeröffnungsantrag mit SCHUFA-Klausel vorlegen.
Sie streichen die SCHUFA-Klausel einfach durch und teilen ihm mit, dass Sie auf diese Datensammelei keinen Bock haben.
Daraufhin wird Ihnen der Bankmitarbeiter mitteilen, dass Sie ohne Einwilligung in die SCHUFA-Klausel auch keinen Kredit oder Dispo von seiner Bank erhalten werden.
Das können Sie dann ja mit einem "Ist mir doch egal. Habe ich etwa gesagt, dass ich einen Kredit haben will oder brauche!?" beantworten.
Und schon haben Sie ein neues Guthabenkonto!

P.S.: Für diese "Show" muss man natürlich vorher zum Friseur gehen, sich rasieren, die Schuhe putzen und einen ordentlichen Anzug anziehen!

Ob das auch wirklich so klappt bezweifle ich mal stark. Denke auch mal, dass dies mehr ironisch gemeint war.
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Alfons2005
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.05.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

Nur so kann man eine Bank überzeugen!
Allerdings muss so ein Auftritt schon geübt sein, also nicht nervös sein.
am besten in einem kleineren Dorf, damit der Banker auch den geliehenen SL sieht!

Schaut euch "Big Manni" an, der hat die Banker mit einem Hubschrauber abholen lassen! Sehr glücklich
Die waren davon so beeindruckt, das die auf den Bauzeichnungen noch nicht einmal gemerkt haben, das es sich um ein dreistöckiges Haus und nicht wie in der Zeichnung angegeben um ein 5 stöckiges handelte!
Also von daher!?
Wenns mal nicht klappt, na und!?
Eine fällt drauf rein!
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Dennis0103
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

schön und gut, dass jener schuldner nun ein konto auf dem gerichtswege bei der bank einklagen kann, doch wieviele tun es wirklich, gibt es zahlen darüber? die meisten schuldner wissen doch gar nicht, wie man dahingehend handeln sollte. einen rechtsanwalt nehmen ? zahlt dann der staat die gerichtskosten ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.06.05, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Dennis0103 hat folgendes geschrieben::
schön und gut, dass jener schuldner nun ein konto auf dem gerichtswege bei der bank einklagen kann, doch wieviele tun es wirklich, gibt es zahlen darüber? die meisten schuldner wissen doch gar nicht, wie man dahingehend handeln sollte. einen rechtsanwalt nehmen ? zahlt dann der staat die gerichtskosten ?


Zahlenmaterial darüber, in welcher Größenordnung Schuldner in der Vergangenheit, denen reguläre Girokonten insb. auf Guthabenbasis verwehrt wurden, anschl. den Gerichtsweg bestritten haben, liegen nicht vor, da jene Fälle nicht zentral erfasst werden.

Es ist auch äußerst unwahrscheinlich, dass ein Girokonto auf Guthabenbasis überhaupt eingeklagt werden muß, da Banken erfahrungsgemäß vorab, spätestens nach "dezentem" Hinweis auf das Präzedenzurteil des Landgerichts Berlin, "einlenken", um sich weiteren Ärger zu ersparen.

Bzgl. eines etwaigen Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH) bitte ich GOOGLE in Anspruch zu nehmen, da nach Eingabe des Stichworts "PKH" ausreichend informative und durchweg verständliche Seiten zur Verfügung stehen; gerne kann aber auch weiterhin im Board gezielt nachgefragt werden Winken
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.06.05, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Entgegen der ursprünglichen Bestimmung wurden unter Klage-in-USA@(Wortsperre: Firma).de vermehrt Anfragen bzgl. der Problematik im Umgang mit Guthabenkonten gestellt; um nicht immer wieder gleichlautende Fragen per Mail beantworten zu müssen, wird beabsichtigt, einen Teil derer in den kommenden Wochen - bzw. wenn erforderlich und zeitlich möglich - auch Monaten in das Forum einzustellen, um das Informationsbedürfnis Betroffener abzudecken.


GUTHABENKONTEN, sog. „Konto für Jedermann“

Frage: „(..) Auch ich musste eine SCHUFA bei der Kontoeröffnung vor mehr als einem Jahr unterschreiben, obwohl ich von Anfang an nur ein Guthabenkonto beantragt habe. Ich hatte dem Bankmitarbeiter nun persönlich aufgefordert, mir zu erklären, weshalb er eine SCHUFA von mir haben wollte, außerdem stellte ich klar, dass eine SCHUFA bei einem Guthabenkonto verboten wäre. Er sagte mir nur, dass ich ja eine SCHUFA unterschrieben hätte, darum wäre alle in Ordnung. Was stimmt denn nun?“

Antwort: Die Aussage des Bankangestellten ist ausgesprochen dreist und entbehrt jeder Rechtsgrundlage, denn dazu haben u.a. die Obersten Datenschutzbehörden - namentlich der Berliner Datenschutzbeauftragte - in einem sachlich vergleichbaren Verfahren unmissverständlich klargestellt, dass „gemäß § 4a Abs. 1 BDSG eine derartige Zustimmung zur SCHUFA-Einsicht nur wirksam“ sei, sofern „sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht“. Eine „freie Entscheidung“ liegt schon aus Gründen der rechtswidrigen Verknüpfung zwischen einer etwaigen Kontoeröffnung auf jener beantragten Basis - gemäß Bundesverband der Banken eine „essenzielle Voraussetzung zur Teilnahme am Wirtschaftsverkehr“ - und einer vorausgehenden Legitimation zur SCHUFA-Einsicht NICHT vor! Demgemäß, so resümiert die Berliner Datenschutzbehörde, “ist eine erteilte Zustimmung in die Datenabfrage unwirksam“.
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.06.05, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Frage: „Mal ganz nebenbei. Ich hatte keine Probleme ein Guthabenkonto zu bekommen. Kann ich eine SCHUFA bei einem Guthabenkonto auch jetzt noch zurückziehen?“

Antwort: Es freut mich zu lesen, dass die Einrichtung Ihres Girokontos auf Guthabenbasis im Vorfeld keine Probleme bereit hat. Zur Frage: Selbstverständlich können Sie jederzeit Ihre Legitimation zur Einsicht in die SCHUFA zurückziehen, das gilt im übrigen nicht nur für Konten auf jener geführten Basis; ob es unbedingt sachdienlich sein wird, sei dahingestellt. Ich bitte immer zu berücksichtigen, dass
die Bank sich - aus naheliegenden Gründen - fragen wird, welches Motiv dem
vorausgegangen sein mag. Es kann nicht sinnvoll sein, unnötig Unruhe in eine - leider nicht selbstverständliche - Geschäftsbeziehung zu bringen, zudem in Ihrem Falle - und davon können Sie gesichert ausgehen - eine SCHUFA-Abfrage vorausgegangen sein wird, Ihre Datensätze - zumindest zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung - liegen demgemäß längst vor.

P.S. Manche Banken nehmen eine Rücknahme der Einwilligung übrigens zum Anlass, eine Geschäftsverbindung zu kündigen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.07.05, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Bemerkenswert ist, dass vermehrt Anfragen zu Ombudsmannverfahren gestellt wurden; daher nun die - m.E. - interessantesten Fragen mitsamt Antworten:

Frage: „(..) kann sich denn jede Person an einem Ombudsmannverfahren beteiligen oder nur Kunden mit einem Guthabenkonto?“

Antwort: Nein, jeder Kunde kann sich, sobald sich im Falle eines Konflikts mit der Hausbank kein gemeinsamer Lösungsweg abzeichnet, an die dafür angeschlossene Ombudsmannstelle wenden.

Frage: „(..) Mein Mann und ich verdienen zusammen knapp 2400.- netto im Monat, wir
haben aber noch zwei Kinder und zahlen fast 900.- Miete. Haben wir damit die Einkommensgrenze überschritten, um eine Ombudsmannklage zu beantragen?“

Antwort: Nein, es gibt im Gegensatz zu PKH-Verfahren, bei denen u.U. die
Verfahrenskosten der gegnerischen Partei aus Steuermitteln finanziert werden müssen, keine Einkommensgrenzen bei Ombudsmannverfahren.

Frage: „angenommen ich verliere ein schlichtungsverfahren, ja, dann muss ich doch auch wie beim gericht die kosten meines gegners finanzieren, oder verstehe ich da was falsch?“

Antwort: Nein, die Kosten des Ombudsmannverfahrens tragen grundsätzlich die Verbände, unter angemessener Beteiligung der Banken, unabhängig davon, ob Du nun ein Verfahren verlieren solltest oder nicht.

Frage: „Was passiert eigentlich, wenn sich eine Bank weigert, ein Urteil des Ombudsmannvorsitzenden zu übernehmen? Muß ich dann doch vor einem ordentlichen Gericht klagen ?“

Antwort: Nein, die Banken haben sich verpflichtet, jenen Schlichtungsspruch des
Ombudsmannes bis zu einer Höhe von 5.000€ anzunehmen, gerade das war ja die
Zielsetzung, andernfalls würde eine Befriedung weiterhin nicht ermöglicht.

So, nun geht es aber ins Bett, guten Nacht! Lachen
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markus12345
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe grad bei der (Wortsperre: Firmenname) folgendes : beim Online Girokonto eröffnen ist es ZWINGEND erforderlich die Schufa zu akzeptieren.

Zitiat PB Seite :
Zur Kontoeröffnung ist Ihr Einverständnis zu nachstehender Schufa-
erklärung erforderlich. Bitte kreuzen Sie daher dieses Feld an.


Ist das zulässig ? Habe Visa Card, Analgen, Kredit usw. alles deaktiviert bzw. nicht ausgewählt.
Was mache ich bei der Bank, wenn diese sagt bei Ihnen ist es aber zwingend erforderlich sonst können sie das nicht machen das steht so in den Vorraussetzungen / AGB der Bank ?? Kann ich wirklich darauf bestehen ?? Auch auf ein kostenloses Azubi Konto ? Bin Azubi, mit Schufa.

Auf welches Urteil genau kann ich verweisen ?


Vielen Dank
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bank hat grundsätzlich Vertragsfreiheit, kann also die Bedingungen selbst festlegen und sich ihre Kunden aussuchen.
Wenn Sie nicht zustimmen, dass die Bank bei der SCHUFA nach Ihnen fragt, bekommen Sie in diesem Fall also offensichtlich kein Konto (jedenfalls nicht standardmässig und online).
Mit Ihrer Frage sollten Sie sich also persönlich an eine Filiale wenden.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

markus12345 hat folgendes geschrieben::
Habe Visa Card, Analgen, Kredit usw. alles deaktiviert bzw. nicht ausgewählt.

Ein Anal-Gen? Was manche so alles für Produkte anbieten ... Mr. Green
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markus12345
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

*ups* sorry ... meinte Anlagen (man merkt ich hab die ganze nacht gearbeitet)

Wenn die Bank das frei festlegen darf, dann macht's doch jede, um leuten mit Schufa eintrag aus dem weg zu gehen.... oder ?

Sind die Banken dann nicht trotzdem aufgrund der Gesetzeslage dazu verpflichtet ?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

markus12345 hat folgendes geschrieben::
Wenn die Bank das frei festlegen darf, dann macht's doch jede, um leuten mit Schufa eintrag aus dem weg zu gehen.... oder ?

Natürlich, das ist doch wohl logisch!
Jeder Kaufmann kann sich aussuchen, mit wem er Geschäfte machen möchte.
Und wenn man es sich als Unternehmer leisten kann (eigene Marktposition), sortiert man natürlich erstmal die Kundschaft ohne Geld aus.
Das ist nicht verwerflich, sondern logisch und reiner Selbstschutz.

Natürlich gibt es gewisse Grenzen und eine Selbstverpflichtung der Banken, ein Girokonto auf Guthabenbasis für Jedermann einzurichten.
(siehe http://www.zentraler-kreditausschuss.de/)

D.h. der Kunde bekommt ein Guthabenkonto trotz seiner schlechten SCHUFA, was aber nicht heisst, dass die Bank nicht vielleicht trotzdem gerne nachschauen möchte, was genau über den Kunden in der SCHUFA verzeichnet ist.
So würde ich zum Beispiel einem Kunden ein Konto geben, der unverschuldet in eine finanziell schlimme Situation geraten ist.
Hat der Neukunde aber Betrügereien gegen Banken (Scheck-, Wechsel-, EC-Karten-, Kreditkarten-, Kreditbetrug usw.) in der SCHUFA stehen, würde ich ihn achtkantig rausschmeissen und mich notfalls auch von dem verklagen lassen, bevor der ein Konto bekommt.

Fazit:
Die Bank sagt, Sie bekommen bei uns ein Konto trotz Ihrer negativen SCHUFA.
Aber nur, wenn Sie uns reinschauen lassen.
M. E. ist damit die Selbstverpflichtung der Banken zum Thema Guthabenkonto für Jedermann erfüllt.
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