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die Höhe und Berechnung der Einkommensgrenzen bei der neuen Eigenheimzulage ist mir klar.
Probleme bereitet mir der Zeitraum, für den diese Grenzen entscheidend ist:
Angenommen, ich kaufe in 2004 ein Haus. Dann müßten doch die Einkommen der Jahre 2004+2003 maßgeblich sein, da das Jahr der Anschaffung sowie das Vorjahr gilt.
Nur wird das Einkommen für 2004 lt. Steuerbescheid doch frühestens Anfang 2005 ermittelbar sein.
Oder gelten in diesem Beispiel die Jahre 2002+2003 ??
Hallo Arne,
Einkünfte des Erstjahres + Vorjahr, somit frühestens ab Einzug.
Du erklärst im Antrag, dass du die Grenze nicht überschreitest. Dann wird die Zulage quasi vorläufig festgesetzt. Ergibt sich aus der späteren Einkommensteuererklärung, dass die Einkünfte zu hoch sind, wird die Zulage wieder aufgehoben.
Gruß
db
Hallo
Wie sieht es denn eigentlich aus bei der Eigenheimzulage, wenn man sich als quasi WG eine Wohnung kaufen möchte. Kann man das in der Teilungserklärung angeben und somit jeweils die Hälfte ansetzen?
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