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Gebührenrechnung wg. Direktversicherung

 
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stille
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 06.05.05, 09:56    Titel: Gebührenrechnung wg. Direktversicherung Antworten mit Zitat

Hallo Ihr Lieben,

jemand hat folgendes Problem:
Person A hat eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung. Der AG hat Insolvenzantrag gestellt und der Insolvenzverwalter will die Direktversicherung der Insolvenzmasse zufügen. Person A wehrt sich natürlich und beschließt den Anwalt des AG hierzu befragen. Der Anwalt überprüft die Verträge und setzt ein Schreiben an den Insolvenzverwalter auf. Das ganze war im januar 2005.
Zwischenzeitlich wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt und Person A ist seit dem 24.02.05 von der Arbeit freigestellt und hat auch keinerlei Kontakt mehr zum Anwalt des Arbeitgebers (außer wegen Kündigungsschutzklage.)
Person A hat bereits einen anderen Anwalt wegen der Direktversicherung beauftragt. Am 06.05.05 kommt eine Gebührerechnung in Höhe von 216 EUR. Der Anwalt wurde im Vorfeld gefragt was das kosten würde, diser winkte aber nur ab.
In der Gebührenrechnung steht: Leistungszeitraum 31.01.05-04.05.05. Das ist so absolut nicht richtig. Seit Ende Februar hatte ich bereits in der Sache einen anderen Anwalt.
Was kann man tun?
Muß man so eine überzogene Rechnung hinnehmen?
Gibt es eine Institution wo man solch Rechnungen überprüfen lassen kann?
Der Anwalt soll nicht umsonst gearbeitet haben, aber eine Rechnungn in der Höhe ist einfach nur unverschämt.

Wäre für Eure Antworten sehr dankbar
stille
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 06.05.05, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso sollte eine Anwaltsrechnung von 216,- € denn überzogen oder unverschämt sein?
Für so einen Betrag gibt es normalerweise nur eine Erstberatung ohne Tätigwerden des Anwaltes.
Um welchen Streitwert (derzeitiger Wert der Direktversicherung) geht es denn?
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stille
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 06.05.05, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Huhu nebelhörnchen,

der Streitwert beträgt € 4.600.
Grundsätzlich ist es ja in Ordnung das er Geld dafür verlangt, aber das hätte er dann ankündigen müssen. Dieser Fall wurde in Gegenwart des AG besprochen und für Person A war klar das die Sache über die Firma abgerechnet wird. Da die Firma aber Pleite ist muß Person A zahlen. Wie gesagt, grundsätzlich ist eine Rechnungsstellung ok, aber nicht in der Höhe.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 06.05.05, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Lt. www.anwaltskostenrechner.de hätte er bei einem Streitwert von 4.600,- € für Erstberatung und aussergerichtlichem Tätigwerden 477,11 € abrechnen dürfen.
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stille
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 06.05.05, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, es ist auch mehr eine persönliche Enttäuschung. Der Anwalt weiß zudem auch ganz genau, daß Person A weder Februar, noch März, noch Aprilgehalt bekommen hat, somit momentan ohne Einkommen ist und das so eine Rechnung natürlich weh tut und es ärgert einfach das bzgl. der Kosten vorher seitens des Anwalts nichts gesagt obwohl er ja gefragt wurde.
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