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Schmerzensgeldansprüche nach Unfall im Jahr 1998?

 
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Schneebrettfahrer
Gast





BeitragVerfasst am: 08.10.04, 13:40    Titel: Schmerzensgeldansprüche nach Unfall im Jahr 1998? Antworten mit Zitat

Am 08.04.1998 hatte ich einen schweren Snowboardunfall am Arlberg, bei dem mir ein Freund mit seinem Snowboard in den Rücken gesprungen ist und dabei meinen Arm zertrümmert hat.

Ein Rettungshubschrauber hat mich abtransportiet und mein Arm wurde mit einem Marknagel in Bregenz wieder zusammengeflickt.

Nachdem ich der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden gemeldet hatte, bekam ich im Juni 2001 ein Abfindungsgebot, das ich allerdings nicht angenommen habe, da zu diesem Zeitpunkt die Verletzungsfolgen noch nicht ausgeheilt waren und ich warten wollte, bis ich mir über weitere Folgen im Klaren sein konnte. Ausserdem erschien mir das Angebot über 3000DM zu gering zu sein.

Im Sommer 2002 entschied ich mich dann nach erheblichen Problemen mit dem verletzten Arm, endlich Operationen durchzuführen. Zwei Operationen waren hierfür notwendig.

Bis heute habe ich gewartet um zu sehen, ob die Operationen wirklich erfolgreich waren.

Vor einer Woche war ich bei einem Anwalt, um mich in dieser Angelegenheit beraten zu lassen und habe leider erfahren, dass es bei solchen Fällen eine Verjährungsfrist gibt, die 3 Jahre beträgt. Ist das in so einem Fall wirklich richtig?

Habe gerade in einem Forumsbeitrag folgendes gelesen:
"§ 852
(1) Der Anspruch auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in dreißig Jahren von der Begehung der Handlung an.

(2) Schweben zwischen dem Ersatzpflichtigen und dem Ersatzberechtigten Verhandlungen über den zu leistenden Schadensersatz, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert."

Meine weitere Frage ist nun, kann ich die Schmerzensgeldforderung über §852/2 geltend machen(?), da die Verhandlung mit der Versicherung nicht beendet wurden? Gibt es da eine Verjährung? Komme ich damit durch? Oder welche anderen Möglichkeiten habe ich?

Im Gesamten war ich durch diesen Unfall schon 5Monate ans Bett gefesselt und habe immernoch Probleme mit dem Arm.
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 08.10.04, 17:39    Titel: Re: Schmerzensgeldansprüche nach Unfall im Jahr 1998? Antworten mit Zitat

Kann man schwer beantworten - aber ich vermute, dass das nicht leicht wird.

Du musst schon nachweisen können, dass die Verhandlungen nicht abgerissen sind. Wenn Du im Juni 2001 das Abfindungsangebot abgelehnt hast und seitdem mit der Versicherung keinen Kontakt mehr hattest, sehe ich allerdings auch ziemlich schwarz. Die Frage, warum Du damit nicht direkt zum Anwalt gegangen bist, stell ich lieber nicht - dürftest Du Dich mittlerweile auch schon ein paarmal gefragt haben.
Einen Verjährungsverzicht etc. wird die Versicherung Dir gegenüber wohl auch kaum erklärt haben.

Tut mir leid - aber nach Deiner Schilderung siehts nicht gut aus.
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