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ein Bekannter hat vor c.a. 6 Wochen bei einem Mediengrosshändler ein transportables Navigationssystem für über 400,-€uro gekauft. Dabei war natürlich auch Zubehör wie normales Ladegerät, Autoladegerät, usw.
Nun kam er am Wochenende in die Verlegenheit das Gerät im Auto aufladen zu müssen. Dabei stellte es sich heraus, dass das Ladekabel defekt ist, also im Zigarettenanzünder nicht funktionierte.
Heute war er bei der Filliale, bei der das Gerät komplett gekauft wurde. Dort wurde ein Umtausch des Kabels abgelehnt. Ihm wurde gesagt, dass Zubehör nicht in die Garantie mit eingeschlossen wäre. Das Zubehör war jedoch mit bei dem Gerät, wurde nicht extra gekauft.
Wie sieht es da rechtlich aus?
Vielen Dank schon mal für Antworten
Gewährleistungsansprüche bestehen auf alle erworbenen Waren, unabhängig davon, ob sie als "Zubehör" oder sonstwie deklariert werden (natürlich auch dann, wenn die Teile separat gekauft worden wären). Da es sich offenbar auch nicht um sogen. Verschleißteile handelt, muß der VK also voll gewährleisten.
Was die freiwillige Garantie des VK angeht, mag das anders sein, aber nach 6 Wochen kann der K sich ja noch sehr bequem auf die gesetzliche Gewährleistung berufen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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