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Verfasst am: 07.05.05, 13:28 Titel: Eintrag in der Schulakte
Hallo,
ihr kennt sicher diese revoluzzer, die sich gegen alles auflehnen und sich von niemandem etwas sagen lassen. besonders nicht von typen, mit denen sier garnichts zu tun haben und die meinen, dass sie, nur weil sie als lehrkörper fungieren, gleich von oben herab alles verurteilen dürften. (verallgemeinert gesprochen).
also wenn man nun statt über den zebrastreifen zwei (verdammte) meter weiter links abkürzt und nun von so nem typen zugelabert wird ... und man argumentiert, dass es zwar in der hausordnung stehen könne, dass man den zebrastreifen benutzen müsse, es auch stehen könne, dass man nur in jede bahn die um voll kommt einsteigen dürfe, das aber vollkommen nichtig ist, da der bürgersteig an der straße endet und somit auch die macht der hausordnung (bundesrecht bricht landesrecht bricht schulrecht bricht hausordnung).
naja, ich bin halt so n kleinkarierter aufständiger und habe jetzt einen eintrag in die schulakte bekommen wegen der diskussion und wollte fragen, ab wann und zu welchem zweck man einen eintrag geben darf.
(ach btw, ich bin mit brennender zigarette auf das schulgelände gekommen, was wahrscheinlich auch ein ausschlaggebender grund war. [ seit 01.04.2005 alle schulen in niedersachsen nichtraucherschulen laut legislative] )
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 07.05.05, 15:39 Titel: Re: Eintrag in der Schulakte
v0x_Dei hat folgendes geschrieben::
habe jetzt einen eintrag in die schulakte bekommen wegen der diskussion
Sie müssen das aber in Ihrer Darstellung schon sauber trennen. Den Eintrag haben Sie ja anscheinend nicht wegen des Zebrastreifens bekommen, sondern wegen darauf folgender Ereignisse ("der diskussion"), also womöglich wegen nicht gerade "anständigen" Verhaltens dem Lehrer gegenüber (und das ist ein weites Feld, in dem durchaus Tatbestände liegen, die einen Eintrag in die Schulakte rechtfertigen). Dazu kann man aber so ohne weiteres nichts sagen, weil dies kein Hellseherforum ist. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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in dem eintrag steht in etwa folgendes:
"der schüler kürzte über die straße anstatt des zebrastreifens ab. auf anfrage, welche klasse er besuche antwortete er 'warum?' und erst nach wiederholten nachfragens antwortet er, er besuche die klasse 11d. dass er laut hausordnung benutzen müsse tat er mit dem satz 'die hausordnung endet an der straße' ab. er beendete die diskussion indem er meinte, er müsse zum chemiekurs und flipte auf die aufforderung, das rauchen einzustellen, die zigarette in hohem boden weg."
Mich interessiert erst einmal, welche Bewandtnis es mit der "Schulakte" hat. Dass die Schule für jeden Schüler eine Akte führt, leuchtet mir ein. Aber was soll das mit den Einträgen? Hat das eine rechtliche Bedeutung? Ist das so etwas wie ein förmlicher Verweis, oder ist das ein informeller Vermerk, so wie ich halt früher gelegentlich einen Eintrag im Klassenbuch erhielt?
Außerschulisches Verhalten ist Sache des Schülers und seiner Eltern, da hat sich die Schule nicht einzumischen und, in der Tat, da kann sie in ihre Hausordnung reinschreiben was sie will, das ist irrelevant. Anders ist es nur, wenn die außerschulischen Aktivitäten geeignet sind, Einwirkungen auf das Schulrechtsverhältnis zu entfalten. Das sehe ich hier aber nicht.
im grunde habe ich diese antwort in der frage nach der vorraussetzung eines eintrages in die akte eingeschlossen...
ich hab mir meine akte mal vorgeknüpft, ziemlich schlampig geführt ... aber es steht halt hauptsächlich der schulverlauf drin. also alles, was über die klasse ( dasklassenbuch) hinaus wissenswert ist. _________________ Never trust programmers with screwdrivers
Angenommen, das Busgelände auf der durch Zebrastreifen zu erreichenden anderen Straßenseite wäre Schulbusgelände und dort würde Busaufsicht geführt, so fiele m. E. das Verhalten beim Überqueren derStraße durchaus noch in den Rahmen der Schulordnung, weil die Lehrkräfte bis zum Einsteigen in den nächstmöglichen Schulbus die Verantwortung tragen. Jedenfalls ist es nicht zu tolerieren, dass Schüler, den Jüngeren damit ein schlechtes Vorbild gebend, die Straßenverkehrsordnung in dieser Weise missachten, meint
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