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Rückforderungs-Recht bei Zweckerklärung?

 
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Yasmin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.04.2005
Beiträge: 14
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 11.05.05, 14:45    Titel: Rückforderungs-Recht bei Zweckerklärung? Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A und B haben nach der Hochzeit eine Eigentumswohnung gekauft, jedoch reichte der Bank der Wert der Wohnung nicht als Sicherheit aus, also haben die Eltern von B eine Grundschuldeintragung auf deren eigenes Haus eintragen lassen und der Bank hierfür eine Zweckerklärung abgegeben. In dieser Erklärung steht jedoch nichts in Bezug auf A und B bzw. deren Darlehensverträgen. In den Darlehensverträgen wird jedoch bei "Sicherheiten" auf die Zweckerklärung hingewiesen.

A und B haben sich dann scheiden lassen und die Eltern von B haben sowohl die Wohnung gekauft als auch die Grundschuld an die Bank zurückgezahlt (freiwillig, also ohne dass die Bank ALLES versucht hat, das Geld von A und B zu bekommen).

Fragen:

- Braucht die Bank eine Vollmacht von den Eltern von B um A eine Kopie der Zweckerklärung zukommen zu lassen?

- Haben die Eltern von B das Recht die Grundschuld von A und B zurückzufordern?

Danke für Eure Anregungen!

Grüße
Yasmin
_________________
Recht haben und Recht bekommen ist wohl doch immer zweierlei.....
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