Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Approbation trotz vorstrafe
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Approbation trotz vorstrafe
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
tim
Gast





BeitragVerfasst am: 08.10.04, 14:08    Titel: Approbation trotz vorstrafe Antworten mit Zitat

Wenn ich vorbestraft bin, weil ich dem Bafög Amt vermögen verschwiegen habe.
Wann und unter welchen vorraussetzungen werde ich dann keine Approbation erhalten?
Vielen Dank!
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 09.10.04, 17:37    Titel: Re: Approbation trotz vorstrafe Antworten mit Zitat

Vielleicht findet sich die Antwort darauf in der entsprechenden Approbationsordnung. Da es unterschiedliche für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker gibt hier einen link, wo du alle findest Pfeil http://www.rechtliches.de/A.html
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 13.10.04, 01:55    Titel: Re: Approbation trotz vorstrafe Antworten mit Zitat

hallo,

bin vor ein paar monaten wegen schweren diebstahls(bücher) zu 2 jahren auf bewährung verurteilt worden.bin jetzt fast am ende meines medizinstudiumd angelangt.
kann ich trotz der vorstrafe die approbation erlangen?? wenn nein, was kann ich dagegen tun ? in der approbationsordnung steht nur das man keine eintragungen im führungszeugnis haben darf, es wird aber nicht genau konkretisiert welche dinge nicht drin stehen dürfen...
da meiner meinung nach meine kriminelle tat nicht im direkten gegensatz zu meinem späteren ärztlichen handeln steht, denke ich das man mir die approbation nicht nehmen wird oder seh ich das falsch?? warum soll ich wegen meiner blöden tat für meine zukunft bezahlen??
wäre für eure ratschläge sehr dankbar.
Medicus
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 13.10.04, 06:08    Titel: Re: Approbation trotz vorstrafe Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
hallo,

bin vor ein paar monaten wegen schweren diebstahls(bücher) zu 2 jahren auf bewährung verurteilt worden.bin jetzt fast am ende meines medizinstudiumd angelangt.
kann ich trotz der vorstrafe die approbation erlangen?? wenn nein, was kann ich dagegen tun ? in der approbationsordnung steht nur das man keine eintragungen im führungszeugnis haben darf, es wird aber nicht genau konkretisiert welche dinge nicht drin stehen dürfen...
da meiner meinung nach meine kriminelle tat nicht im direkten gegensatz zu meinem späteren ärztlichen handeln steht, denke ich das man mir die approbation nicht nehmen wird oder seh ich das falsch?? warum soll ich wegen meiner blöden tat für meine zukunft bezahlen??
wäre für eure ratschläge sehr dankbar.
Medicus


Ist das Ihr Ernst?
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 13.10.04, 13:11    Titel: Re: Approbation trotz vorstrafe Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
hallo,

bin vor ein paar monaten wegen schweren diebstahls(bücher) zu 2 jahren auf bewährung verurteilt worden.bin jetzt fast am ende meines medizinstudiumd angelangt.
kann ich trotz der vorstrafe die approbation erlangen?? wenn nein, was kann ich dagegen tun ? in der approbationsordnung steht nur das man keine eintragungen im führungszeugnis haben darf, es wird aber nicht genau konkretisiert welche dinge nicht drin stehen dürfen...
da meiner meinung nach meine kriminelle tat nicht im direkten gegensatz zu meinem späteren ärztlichen handeln steht, denke ich das man mir die approbation nicht nehmen wird oder seh ich das falsch?? warum soll ich wegen meiner blöden tat für meine zukunft bezahlen??
wäre für eure ratschläge sehr dankbar.
Medicus


Damit die Approbation auf dem Spiel steht, muss schon etwas mehr als "schwerer diebstahl (bücher)" vorgefallen sein, oder?
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 13.10.04, 18:59    Titel: Re: Approbation trotz vorstrafe Antworten mit Zitat

hallo gast,

es ist mein ernst...hab ich nun etwas zu befürchten??
weiss jemand an wen ich mich diesbezüglich wenden kann??
gibt es anwälte die sich speziell mit diesem thema befassen??
vielen dank!

Medicus
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 13.10.04, 20:43    Titel: Re: Approbation trotz vorstrafe Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::

es ist mein ernst...hab ich nun etwas zu befürchten??


Sicher. Den Psychologen bzw. Psychiater.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 13.10.04, 22:06    Titel: Re: Approbation trotz vorstrafe Antworten mit Zitat

danke für die antwort,bringt mich echt weiter.
gibts hier niemanden der bescheid weiss??
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 13.10.04, 22:06    Titel: Re: Approbation trotz vorstrafe Antworten mit Zitat

danke für die antwort,bringt mich echt weiter.
gibts hier niemanden der bescheid weiss?? Traurig
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 13.10.04, 22:08    Titel: Re: Approbation trotz vorstrafe Antworten mit Zitat

danke für die antwort,bringt mich echt weiter.
gibts hier niemanden der bescheid weiss?? Traurig
Nach oben
Andi
Gast





BeitragVerfasst am: 14.10.04, 12:53    Titel: Re: Approbation trotz vorstrafe Antworten mit Zitat

Du koenntest noch ein Problem haben, denn auch fuer die Promotion wird ueblicherweise ein Fuehrungszeugnis verlangt.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 15.10.04, 00:41    Titel: @Medicus Antworten mit Zitat

in der approbationsordnung steht nur das man keine eintragungen im führungszeugnis haben darf, es wird aber nicht genau konkretisiert welche dinge nicht drin stehen dürfen...

Dann betrifft es vermutlich alle Eintragungen. http://www.bundeszentralregister.de/bzr/bzrg_text.html#BZRG --> § 32

da meiner meinung nach meine kriminelle tat nicht im direkten gegensatz zu meinem späteren ärztlichen handeln steht, denke ich das man mir die approbation nicht nehmen wird oder seh ich das falsch??

Da fragst du besser einen Anwalt.

warum soll ich wegen meiner blöden tat für meine zukunft bezahlen??

Vielleicht sollte man (sich) manche Fragen zu einem anderen Zeitpunkt stellen?

wäre für eure ratschläge sehr dankbar.

Verlasse dich nie auf anonyme Ratschläge aus einem Forum!!!!
Nach oben
Clara
Gast





BeitragVerfasst am: 06.11.04, 15:24    Titel: An alle unfehlbaren Verfechter von Recht und Gesetz! Antworten mit Zitat

Ich kann über die Überheblichkeit der Nicht-Antworten hier nur den Kopf schütteln.
Hauptsache, SIE machen immer alles richtig, meine Herren Heilige!
Wenn z.B. einer seine Frau und/oder Kinder verhaut, hat er sich in den seltensten Fällen damit eine Vorstrafe eingehandelt und darf Arzt werden, dies nur als kleinen Denkanstoß.
Und: wenn man keine Antwort weiß, kann man (jaaa, auch und sogar GERADE als Arzt!!) einfach mal die Klappe halten. Jemand, der auch dann seine Meinung für unverzichtbar hält, wenn er keine Ahnung hat, was er eigentlich antworten soll, ist m.E. kein Arzt, sondern ein Scharlatan - Approbation hin, Studierender her - und hat ganz gelinde gesagt den Beruf verfehlt.
Ich bin ja weiß Gott nicht naiv und mache mir keine Illusionen mehr über die Beweggründe, die die meisten zur Ergreifung dieses Berufes führen.
Aber Sie könnten wenigstens mal so TUN, als ob Sie so etwas wie soziale Kompetenz hätten!

An den Fragesteller: ich kann mich dem Rat, einen Fachanwalt zu befragen, nur anschließen.
Sofern es eine Jugendstrafe war, so wird diese m.E. nach fünf Jahren aus dem Register gelöscht, sofern keine weiteren Straftaten hinzukommen.
Bei "normalen" Strafverfahren beträgt die Frist 10 Jahre.
Aber sag mal: Schwerer Diebstahl ist schon eine heftige Sache, um Ladendiebstahl kann es sich da wohl nicht handeln. Du Bengel, was hast Du denn da bloß ausgefressen? So einen Scheiß machst Du ja wohl hoffentlich nicht wieder!
Es gibt mit Sicherheit Leute, denen es schlechter geht als Dir und die deshalb NICHT zu solchen "Mitteln" greifen.
Ich sehe es schon so, daß einem damit die geistige Reife für so eine verantwortungsvolle Aufgabe wie der ausübung der Medizin fehlt. Vielleicht ist die "Sperrfrist" bis zur Löschung aus dem Register für Dich ein Vorsprung. Wie wäre es, wenn Du Dich bis dahin als Pfleger betätigst?
Das allerdings täte, wie ich immer wieder feststelle, generell einigen Damen und Herren der Schöpfung ganz gut, denn es hilft - bei wenigstens rudimentären Resten von Menschlichkeit - der Nächstenliebe auf die Sprünge. Siehe oben. :?
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 06.11.04, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Man muß da sicher unterscheiden:

Man gilt nur als vorbestraft, wenn man zu einer Geldstrafe (Tagesätzte) oder Gefängnis über eine bestimmte Anzahl von Tagen verurteitl wurde.

Sicher weiß ich: Über 2 Jahre oder Tagessätze ist man sicherlich vorbestraft.

Wo die wirkliche Grenze liegt, solltest Du mal bei einem Anmwalt erfragen.

Ob das für ein Jahr oder 365 Tagessätze auch schon gilt, weiß ich nicht.
Bei 30 Tagessätzen oder 1 Monat ist man, glaube ich, noch nicht vorbestraft. Wo die Grenze icht, weiß ich nicht.

Es kommt ja auch darauf an, welches Fürhungszeugnis verlangt wird.
Es gibt da verschiedene Stufen, und nicht in jede Stufe wird alles eingetragen. Die höchste Stufe wird verlangt, wenn man Beamter werden will.
Für die Promotion wird eine niedrigere Stufe verlangt.

Ich kenne mich da aber auch nicht genaus aus. Du solltest das mal eruieren.
1. Anwalt fragen, ab wann man als vorbestraft gitl
2. Frage, welche Art Fürhugnszeugnisse Du überhaupt vorlegen mußt
3. Frage, was in welche Fürhungszeugnisse aufgenommen wird.


PS: Manche praktizierenden Ärzte sind nur deshalb nicht vorbestraft, weil man ihnen die Kunstfehler einfach nicht nachweisen konnte. Deshalb sollten einige hier auch nicht so überheblich reden. Köanntem an jeden Kunstfehler nachweisen, gäbe es eine Prozeßlawine.

Gruß
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 06.11.04, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Werte Clara, es sollte Ihnen klar werden, dass einer dieses Spektrum an empörten Vorwürfen zuallererst an sich selbst richten und dabei in der Lage sein sollte zu erkennen, ob er nicht auf heimischem Boden gleich fündig wird bevor er es auf andere projiziert. "Medicus" ist der Ansicht, dass seine "kriminelle tat nicht im direkten gegensatz zu seinem späteren ärztlichen handeln steht" und das mag im Falle des "Diebstahls von Büchern" durchaus zutreffen. Seit wann sollte ein Vergehen wie der "Diebstahl von Büchern" jemanden veranlassen, einem (werdenden) Arzt die Approbation zu entziehen?
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.