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Wenn ich vorbestraft bin, weil ich dem Bafög Amt vermögen verschwiegen habe.
Wann und unter welchen vorraussetzungen werde ich dann keine Approbation erhalten?
Vielen Dank!
Vielleicht findet sich die Antwort darauf in der entsprechenden Approbationsordnung. Da es unterschiedliche für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker gibt hier einen link, wo du alle findest http://www.rechtliches.de/A.html
bin vor ein paar monaten wegen schweren diebstahls(bücher) zu 2 jahren auf bewährung verurteilt worden.bin jetzt fast am ende meines medizinstudiumd angelangt.
kann ich trotz der vorstrafe die approbation erlangen?? wenn nein, was kann ich dagegen tun ? in der approbationsordnung steht nur das man keine eintragungen im führungszeugnis haben darf, es wird aber nicht genau konkretisiert welche dinge nicht drin stehen dürfen...
da meiner meinung nach meine kriminelle tat nicht im direkten gegensatz zu meinem späteren ärztlichen handeln steht, denke ich das man mir die approbation nicht nehmen wird oder seh ich das falsch?? warum soll ich wegen meiner blöden tat für meine zukunft bezahlen??
wäre für eure ratschläge sehr dankbar.
Medicus
bin vor ein paar monaten wegen schweren diebstahls(bücher) zu 2 jahren auf bewährung verurteilt worden.bin jetzt fast am ende meines medizinstudiumd angelangt.
kann ich trotz der vorstrafe die approbation erlangen?? wenn nein, was kann ich dagegen tun ? in der approbationsordnung steht nur das man keine eintragungen im führungszeugnis haben darf, es wird aber nicht genau konkretisiert welche dinge nicht drin stehen dürfen...
da meiner meinung nach meine kriminelle tat nicht im direkten gegensatz zu meinem späteren ärztlichen handeln steht, denke ich das man mir die approbation nicht nehmen wird oder seh ich das falsch?? warum soll ich wegen meiner blöden tat für meine zukunft bezahlen??
wäre für eure ratschläge sehr dankbar.
Medicus
bin vor ein paar monaten wegen schweren diebstahls(bücher) zu 2 jahren auf bewährung verurteilt worden.bin jetzt fast am ende meines medizinstudiumd angelangt.
kann ich trotz der vorstrafe die approbation erlangen?? wenn nein, was kann ich dagegen tun ? in der approbationsordnung steht nur das man keine eintragungen im führungszeugnis haben darf, es wird aber nicht genau konkretisiert welche dinge nicht drin stehen dürfen...
da meiner meinung nach meine kriminelle tat nicht im direkten gegensatz zu meinem späteren ärztlichen handeln steht, denke ich das man mir die approbation nicht nehmen wird oder seh ich das falsch?? warum soll ich wegen meiner blöden tat für meine zukunft bezahlen??
wäre für eure ratschläge sehr dankbar.
Medicus
Damit die Approbation auf dem Spiel steht, muss schon etwas mehr als "schwerer diebstahl (bücher)" vorgefallen sein, oder?
es ist mein ernst...hab ich nun etwas zu befürchten??
weiss jemand an wen ich mich diesbezüglich wenden kann??
gibt es anwälte die sich speziell mit diesem thema befassen??
vielen dank!
in der approbationsordnung steht nur das man keine eintragungen im führungszeugnis haben darf, es wird aber nicht genau konkretisiert welche dinge nicht drin stehen dürfen...
da meiner meinung nach meine kriminelle tat nicht im direkten gegensatz zu meinem späteren ärztlichen handeln steht, denke ich das man mir die approbation nicht nehmen wird oder seh ich das falsch??
Da fragst du besser einen Anwalt.
warum soll ich wegen meiner blöden tat für meine zukunft bezahlen??
Vielleicht sollte man (sich) manche Fragen zu einem anderen Zeitpunkt stellen?
wäre für eure ratschläge sehr dankbar.
Verlasse dich nie auf anonyme Ratschläge aus einem Forum!!!!
Verfasst am: 06.11.04, 15:24 Titel: An alle unfehlbaren Verfechter von Recht und Gesetz!
Ich kann über die Überheblichkeit der Nicht-Antworten hier nur den Kopf schütteln.
Hauptsache, SIE machen immer alles richtig, meine Herren Heilige!
Wenn z.B. einer seine Frau und/oder Kinder verhaut, hat er sich in den seltensten Fällen damit eine Vorstrafe eingehandelt und darf Arzt werden, dies nur als kleinen Denkanstoß.
Und: wenn man keine Antwort weiß, kann man (jaaa, auch und sogar GERADE als Arzt!!) einfach mal die Klappe halten. Jemand, der auch dann seine Meinung für unverzichtbar hält, wenn er keine Ahnung hat, was er eigentlich antworten soll, ist m.E. kein Arzt, sondern ein Scharlatan - Approbation hin, Studierender her - und hat ganz gelinde gesagt den Beruf verfehlt.
Ich bin ja weiß Gott nicht naiv und mache mir keine Illusionen mehr über die Beweggründe, die die meisten zur Ergreifung dieses Berufes führen.
Aber Sie könnten wenigstens mal so TUN, als ob Sie so etwas wie soziale Kompetenz hätten!
An den Fragesteller: ich kann mich dem Rat, einen Fachanwalt zu befragen, nur anschließen.
Sofern es eine Jugendstrafe war, so wird diese m.E. nach fünf Jahren aus dem Register gelöscht, sofern keine weiteren Straftaten hinzukommen.
Bei "normalen" Strafverfahren beträgt die Frist 10 Jahre.
Aber sag mal: Schwerer Diebstahl ist schon eine heftige Sache, um Ladendiebstahl kann es sich da wohl nicht handeln. Du Bengel, was hast Du denn da bloß ausgefressen? So einen Scheiß machst Du ja wohl hoffentlich nicht wieder!
Es gibt mit Sicherheit Leute, denen es schlechter geht als Dir und die deshalb NICHT zu solchen "Mitteln" greifen.
Ich sehe es schon so, daß einem damit die geistige Reife für so eine verantwortungsvolle Aufgabe wie der ausübung der Medizin fehlt. Vielleicht ist die "Sperrfrist" bis zur Löschung aus dem Register für Dich ein Vorsprung. Wie wäre es, wenn Du Dich bis dahin als Pfleger betätigst?
Das allerdings täte, wie ich immer wieder feststelle, generell einigen Damen und Herren der Schöpfung ganz gut, denn es hilft - bei wenigstens rudimentären Resten von Menschlichkeit - der Nächstenliebe auf die Sprünge. Siehe oben. :?
Man gilt nur als vorbestraft, wenn man zu einer Geldstrafe (Tagesätzte) oder Gefängnis über eine bestimmte Anzahl von Tagen verurteitl wurde.
Sicher weiß ich: Über 2 Jahre oder Tagessätze ist man sicherlich vorbestraft.
Wo die wirkliche Grenze liegt, solltest Du mal bei einem Anmwalt erfragen.
Ob das für ein Jahr oder 365 Tagessätze auch schon gilt, weiß ich nicht.
Bei 30 Tagessätzen oder 1 Monat ist man, glaube ich, noch nicht vorbestraft. Wo die Grenze icht, weiß ich nicht.
Es kommt ja auch darauf an, welches Fürhungszeugnis verlangt wird.
Es gibt da verschiedene Stufen, und nicht in jede Stufe wird alles eingetragen. Die höchste Stufe wird verlangt, wenn man Beamter werden will.
Für die Promotion wird eine niedrigere Stufe verlangt.
Ich kenne mich da aber auch nicht genaus aus. Du solltest das mal eruieren.
1. Anwalt fragen, ab wann man als vorbestraft gitl
2. Frage, welche Art Fürhugnszeugnisse Du überhaupt vorlegen mußt
3. Frage, was in welche Fürhungszeugnisse aufgenommen wird.
PS: Manche praktizierenden Ärzte sind nur deshalb nicht vorbestraft, weil man ihnen die Kunstfehler einfach nicht nachweisen konnte. Deshalb sollten einige hier auch nicht so überheblich reden. Köanntem an jeden Kunstfehler nachweisen, gäbe es eine Prozeßlawine.
Werte Clara, es sollte Ihnen klar werden, dass einer dieses Spektrum an empörten Vorwürfen zuallererst an sich selbst richten und dabei in der Lage sein sollte zu erkennen, ob er nicht auf heimischem Boden gleich fündig wird bevor er es auf andere projiziert. "Medicus" ist der Ansicht, dass seine "kriminelle tat nicht im direkten gegensatz zu seinem späteren ärztlichen handeln steht" und das mag im Falle des "Diebstahls von Büchern" durchaus zutreffen. Seit wann sollte ein Vergehen wie der "Diebstahl von Büchern" jemanden veranlassen, einem (werdenden) Arzt die Approbation zu entziehen?
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