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Verfasst am: 08.05.05, 07:44 Titel: Unterhaltsberchtigte Personen
Guten Tag!
Ich frage mich, wer laut Lohnpfändungstabelle alles zu den unterhaltsberchtigten Personen gehört. Das 5-jährige Kind zähle ich schonmal dazu, aber wie sieht es mit der Ehefrau aus, die studiert (mit BAFÖG) und nebenbei jobben geht?
das hängt a) vom Gericht ab (die entscheiden nämlich je nach Gericht unterschiedlich) und b) vom jobben Deiner Frau.
Wenn Sie unter 750 € hat kannst Du sie sicher als unterberechtigt ansehen und wenn Sie 750 € bis 940 € verdient kannst Du sie vielleicht als unterhaltsberechtigt ansehen.
Circa 520 € bis 580 € dürfte Sie als Bafög bekommen; was verdient Sie monatlich dazu?
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