Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Antrag auf DU mit Einberufung zum Dienst beantwortet
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Antrag auf DU mit Einberufung zum Dienst beantwortet

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
nong
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 08.05.05, 10:00    Titel: Antrag auf DU mit Einberufung zum Dienst beantwortet Antworten mit Zitat

Ich bin seit über 18 Monaten dienstunfähig erkrankt und hatte neben einem Amtsarzttermin der dauernde DU recht frühzeitig bescheinigte vor kurzem einen mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt der im Ergebnis die gleiche Feststellung hatte. Nachdem auch meine behandelnden Ärzte die gleiche Auffassung vertreten und ich endlich Klarheit haben wollte, habe ich einen Antrag auf Versetzung in der Ruhestand gestellt. Mein Dienstherr hatte bislang die Feststellungen des Amtsarztes in Zweifel gezogen und auch die privaten Atteste verworfen. Im Rahmen meines Antragverfahrens musste ich zu einem von meinem Dienstherrn bestellten Gutachter der jedoch kein Amtsarzt ist. Dieser soll zum Ergebnis gekommen sein, dass keine dauernde Dienstunfähigkeit vorliegen solle und ich wurde aufgefordert eine wiedereingliederung anzutreten. Im falle des Nichterscheinens wurde der Verlust der Bezüge in Aussicht gestellt. Das Gutachten des Untersuchers liegt mir nicht auch nicht auszugsweise vor. Eine formelle Bescheidung meines Antrages mit Rechtsbehelf erfolgte nicht. Ist so ein Verfahren zulässig??? Kann ich mich dagegen wehren? Wenn ja, wie?? Muss ich ohne Detailkenntnisse zur Wiedereingliederung? wer sagt mir denn wie das Procedere erfolgt? Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hans Speicher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 11.05.05, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich stelle mich jetzt mal ganz dumm.....

wie wäre es mal mit einem Gespräch mit dem Personalverantwortlichen.

Als Beamter hat man einen Anspruch auf Einsicht in seine Personalakte - im Zweifel gehört da das Gutachten zu.

Wie ist denn die Wiedereingliederung an den Beamten "herangetragen worden". Mal so mündlich oder gibt es einen Schreibebrief.

Also mal ein bischen Zivilcourage - steht auch einem Beamten gut an.

Gruß
Hans
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nong
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit der Wiedereingliederung wurde nur in dem vorgenannten Brief erwähnt. Grundsätzlich ist das mit der Zivilcourage schon recht, das Problem ist nur dass ich gesundheitlich eben nicht kann (nicht etwa nicht will!).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SteveL.E.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

§ 26 BRRG:
Abs. 2 Satz 1: "....wegen DU soll abgesehen werden, wenn ihm ein anderes Amt derselben oder einer anderen Laufbahn übertragen werden kann.... ist die Übertragung eines anderen Amtes ohne die Zustimmung des Beamten zulässig..."
Stand vielleicht etwas in diese Richtung im Schreiben?
Und dann währe noch die Frage nach dem Landesbeamtengesetz:
§ 52 SächsBG:
Abs. 1 Satz 3: "....Zweifel über die Dienstunfähigkeit....ist er verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen....zu lassen."
Da steht (im SächsBG) nix von einem Amtsarzt drin! Wie siehts denn in ihrem Bundesland aus?

Kann aber auch sein, ich liege hier komplett falsch...
_________________
-alle Angaben ohne Gewähr-
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lawyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 06:26    Titel: Antworten mit Zitat

Dies ist wohl ein Fall für eine anwaltliche Beratung.
Wenn Du nicht der Weisung des Dienstherrn folgst und den Dienst aufnehmen, werden Dir wie angekündigt, die Bezüge einbehalten. Dies ist ein Verwaltungsakt, gegen den Du Widerspruch einlegen kannst. Ich kenne Das von Dir zitierte Schreiben nicht. Vielleicht enthält es implizit auch die Ablehnung des Antrages auf Dienstunfähigkeit, so dass Du den Rechtsweg beschreiten kannst.
Aber wie gesagt, ich würde mir hier rechtlichen Rat einholen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.