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Verfasst am: 08.10.04, 15:27 Titel: Ausbürgerung aus türk. Angehörigkeit
Hallo,
Kann man sich einfach ausbürgern lassen aus der türk. Angehörigkeit?
Gibt es da Hürden??
Habe seit 10 Jahren den dt. Pass.
Der türk. Pass wurde vorläufig bei mir belassen, damit ich irgendwann
den türk Wehrdienst ableisten kann, oder aber stattdessen Geld zahlen kann.
Nun möchte ich mich aus der Türkei ausbürgern lassen.
Lebe und arbeite hier wie ein Deutscher, muss aber die "Wehrdienstverschiebung"
für die Türkei beim Konsulat regelmäßig verlängern lassen.
Kostet nur Zeit und Geld. Und am Ende wahrscheinlich: Einberufung.
Den türk. Pass habe ich schon seit 5 Jahren nicht mehr verlängert.
In D bin ich zum Wehrdienst nicht einberufen worden, bis ich schon 28 war.
Verfasst am: 08.10.04, 20:02 Titel: Re: Ausbürgerung aus türk. Angehörigkeit
Hallo!
Ich vermute mal, dass du vor 10 Jahren unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert wurdest, weil damals die Türkei damals Entlassung von der Ableistung des Wehrdienstes abhängig gemacht hatte.
Seit in der Türkei das Gesetz geändert wurde (war so etwa 1996 oder 1997), ist die Entlassung auch ohne abgeleistetet Wehrdienst möglich. Der Wehrdienst muss nur zurückgestellt sein.
Eine Entlassung ist dann auch nachträglich möglich.
Verfasst am: 09.10.04, 15:57 Titel: Re: Anspruch auf Ausbürgerung aus türk. Angehörigkeit ?
Danke Danke.
Habe ich einen Anspruch auf Ausbürgerung ohne Wehrdienst in der Türkei geleistet zu haben?
(Hier auch nicht geleistet).
Die Wehrdienst-Zurückstellung endet in diesem Monat, dummerweise.
Ich hätte mich schon letztes Jahr ausbürgern lassen sollen.
Jetzt wärs wohl cleverer erst einmal die Verschiebung des Wehrdienstes zu
beantragen und später mit dem Austrittsgesuch anzukommen, oder ?
Denn die Wehrdienst-Zurückstellung liegt im Ermessen des Konsulates oder einer
anderen Behörde, und diese könnte mir verweigert werden, wenn die Beamten merken:
Wir kriegen ihn nur jetzt dran oder nie (alternativ wollen die natürlich 5.000 Euro
Befreiungsgeld haben).
Verfasst am: 12.10.04, 08:58 Titel: Re: Anspruch auf Ausbürgerung aus türk. Angehörigkeit ?
Ja, es besteht Anspruch auf die Entlassung, wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass der Wehrdienst geregelt ist, also entweder abgeleistet oder ordnungsgemäß zurückgestellt.
Eine Zurückstellung, die nur noch einen Monat gilt, wird aber zu knapp sein, also erst mal die Verlängerung beantragen, 1 Jahr mindestens sollte dies noch der Fall sein.
Die Zurückstellung vom türkischen Wehrdienst ist bis zum 38. Lebensjahr möglich.
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