Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ausbürgerung aus türk. Angehörigkeit
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ausbürgerung aus türk. Angehörigkeit

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausländerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 08.10.04, 15:27    Titel: Ausbürgerung aus türk. Angehörigkeit Antworten mit Zitat

Hallo,
Kann man sich einfach ausbürgern lassen aus der türk. Angehörigkeit?
Gibt es da Hürden??

Habe seit 10 Jahren den dt. Pass.
Der türk. Pass wurde vorläufig bei mir belassen, damit ich irgendwann
den türk Wehrdienst ableisten kann, oder aber stattdessen Geld zahlen kann.
Nun möchte ich mich aus der Türkei ausbürgern lassen.
Lebe und arbeite hier wie ein Deutscher, muss aber die "Wehrdienstverschiebung"
für die Türkei beim Konsulat regelmäßig verlängern lassen.
Kostet nur Zeit und Geld. Und am Ende wahrscheinlich: Einberufung.
Den türk. Pass habe ich schon seit 5 Jahren nicht mehr verlängert.
In D bin ich zum Wehrdienst nicht einberufen worden, bis ich schon 28 war.

Vielen Dank an alle Tipgeber.
Nach oben
ralf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 652
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 08.10.04, 20:02    Titel: Re: Ausbürgerung aus türk. Angehörigkeit Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich vermute mal, dass du vor 10 Jahren unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert wurdest, weil damals die Türkei damals Entlassung von der Ableistung des Wehrdienstes abhängig gemacht hatte.
Seit in der Türkei das Gesetz geändert wurde (war so etwa 1996 oder 1997), ist die Entlassung auch ohne abgeleistetet Wehrdienst möglich. Der Wehrdienst muss nur zurückgestellt sein.

Eine Entlassung ist dann auch nachträglich möglich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 09.10.04, 15:57    Titel: Re: Anspruch auf Ausbürgerung aus türk. Angehörigkeit ? Antworten mit Zitat

Danke Danke.
Habe ich einen Anspruch auf Ausbürgerung ohne Wehrdienst in der Türkei geleistet zu haben?
(Hier auch nicht geleistet).
Die Wehrdienst-Zurückstellung endet in diesem Monat, dummerweise.
Ich hätte mich schon letztes Jahr ausbürgern lassen sollen.
Jetzt wärs wohl cleverer erst einmal die Verschiebung des Wehrdienstes zu
beantragen und später mit dem Austrittsgesuch anzukommen, oder ?

Denn die Wehrdienst-Zurückstellung liegt im Ermessen des Konsulates oder einer
anderen Behörde, und diese könnte mir verweigert werden, wenn die Beamten merken:
Wir kriegen ihn nur jetzt dran oder nie (alternativ wollen die natürlich 5.000 Euro
Befreiungsgeld haben).

Dank.
Nach oben
ralf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 652
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 12.10.04, 08:58    Titel: Re: Anspruch auf Ausbürgerung aus türk. Angehörigkeit ? Antworten mit Zitat

Ja, es besteht Anspruch auf die Entlassung, wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass der Wehrdienst geregelt ist, also entweder abgeleistet oder ordnungsgemäß zurückgestellt.
Eine Zurückstellung, die nur noch einen Monat gilt, wird aber zu knapp sein, also erst mal die Verlängerung beantragen, 1 Jahr mindestens sollte dies noch der Fall sein.
Die Zurückstellung vom türkischen Wehrdienst ist bis zum 38. Lebensjahr möglich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausländerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.