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aus Freundschaft hatte ich für eine gute Bekannte ein Auto auf mich angemeldet, damit der Wagen als Zweitwagen angemeldet und somit die Versicherungsbeiträge niedriger ausfallen.
Die Beitragszahlweise war 1/4-jährlich vereinbart gewesen. Nach Ablauf des ersten Versicherungs-Intervalls folgte die Rechnung, die ich an meine Bekannte weiterleitete. Irgendwann (ca. 1 1/2 Monate später) bekam ich eine Mahnung, dass die Zahlung noch nicht erfolgt sei, ebenfalls diese übergab ich meiner Bekannten. Sie versprach mir, die Zahlung schnellstens zu tätigen.
Da ich in der Zwischenzeit kein weiteres Mahnschreiben erhalten hatte, ging ich davon aus, dass die Angelegenheit geregelt sei.
Dann, fast 3 Monate später, erhielt ich ein "Vollstreckungsurteil". Ich hatte keine weiteren Mahnungen erhalten. Ich denke, es wäre sogar möglich, dass die Briefe abgefangen wurden, was ich jedoch nicht beweisen kann.
Ich konfrontierte meine Bekannte mit der Sachlage und bat um Vorlage der Überweisungsquittungen, die sie angeblich nicht fand. Direkt am nächsten Tag wurde auf mein Drängen der Wagen abgemeldet.
Den ausstehenden Versicherungsbetrag (mit allen Mahn- und Gerichts-Kosten fast 1700 Euro!) überwies ich von meinen Ersparnissen an die Versicherung, da meine Bekannte den Betrag nicht bezahlen wollte.
Ich habe von Ihr eine schriftliche Erklärung, dass Sie alle Kosten, die durch das Fahrzeug entstehen, von Ihr allein übernommen werden. Sie und ich haben jeweils eine von beiden unterschriebene Ausfertigung.
Nun meine Frage:
Kann ich den entstandenden Betrag anwaltlich / gerichtlich geltend machen?
Wann verjährt mein Anspruch auf dieses Geld (ist jetzt etwas mehr als 1 Jahr her)?
Verfasst am: 10.05.05, 15:47 Titel: Noch eine Frage...
Ich habe eine ADVOCARD, den Vertrag habe ich jedoch erst später geschlossen als den Vertrag für die Autoversicherung.
In den AVB für die ADVOCARD steht drin, dass diese erst 3 Monate später Gültigkeit erlangt und alle vorherigen Rechtsfälle nicht abgedeckt sind.
Könnte ich diesen Fall mit der ADVOCARD regeln? Der Vertragsabschluss liegt vor dieser Gültigkeit, der Schaden ist mir jedoch erst entstanden, nachdem die Karte Gültigkeit erlangt hatte.
Kennt sich damit jemand aus?
Falls die Kosten nicht von ADVOCARD übernommen werden, mit welchen Kosten (Anwalt / Gericht) müsste ich rechnen, da meine finanziellen Mittel nicht allzu reichlich ausfallen? (nur eine grobe Schätzung)
Das Problem mit der Rechtsschutzversicherung liegt in der Ursache des zu erwartenden Rechtsstreites und das ist hier das Datum des Abschlusses der Autoversicherung bzw. der schriftlichen Vereinbarung mit der Autobesitzerin.
Damit die Versicherung die Kosten übernimmt, müsste die folgende Reihenfolge vorliegen:
1. Rechtsschutzversicherung abschliessen
2. Mindestens drei Monate warten
3. Autoversicherung und Vereinbarung mit der Autobesitzerin abschliessen
Verfasst am: 10.05.05, 15:56 Titel: Re: Noch eine Frage...
Nalbacher hat folgendes geschrieben::
Falls die Kosten nicht von ADVOCARD übernommen werden, mit welchen Kosten (Anwalt / Gericht) müsste ich rechnen, da meine finanziellen Mittel nicht allzu reichlich ausfallen? (nur eine grobe Schätzung)
Bei einem Streitwert von 1.700,- Euro müssen Sie in der ersten Instanz mit Kosten von rd. 600,- Euro rechnen (etwa halbe-halbe je für Anwalts- und Gerichtskosten). Zur Berechnung der Kosten gibt es online Rechenprogramme, zum Beispiel unter www.prozesskostenrechner.de oder www.anwaltskostenrechner.de
Zu beachten ist, dass die Schuldnerin Ihnen diese Kosten erstatten muss, wenn Sie den Prozess gewinnen.
Vielleicht ist es aber auch schon mit einem einfachen Mahnbescheid getan und die Schuldnerin zahlt? Einen Mahnbescheid können Sie entweder selbst beantragen oder durch einen Rechtsanwalt beantragen lassen, zum Beispiel unter www.letzte-mahnung.de,www.mahnbescheid.de usw. (einfach mal bei Google "Mahnbescheid" und "online" als Suchwörter angeben).
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