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Hallo, hatte schon mal gepostet wegen Sicherungsschein vom Reisebüro (hat Hotel und Flug mit Transfer zusammengestellt) .
Nun ist für Deutschland und Holland ein Flugverbot für (Wortsperre: Firma) ergangen, gerade die Fluggesellschaft, mit der wir fliegen sollten....
Glücklicherweise konnten wir noch rechtzeitig umgebucht werden, allerdings bin ich auch erst ruhiger, wenn die Tickets hier sind, die Alten soll ich zurückschicken.
Rein infomativ:
Wie sieht das für die Urlauber aus, die in den nächsten Tagen fliegen werden? Der Veranstalter schuldet doch hier den Transfer, nicht wahr? Hätte mein Reisebüro auch auf Linienflug umbuchen können? Wer trägt die Mehrkosten bei o.g. Zusammenstellung (keine Pauschalreise) Nehme mal an, der gute Peter hat jetzt richtig arbeit _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Na ja, der Onur-Fall, glaube ich, ist in Hinsicht Haftung des Reiseveranstalters nicht ganz so leicht einzuschätzen.
a) waren im Vorfeld Mängel bzgl. (Wortsperre: Firma) den Veranstaltern bekannt oder mussten sie ihnen aufgrund eigener Ereignisse bekannt gewesen sein?
Wenn ja - wird sich der Veranstalter wohl eine Mitschuld und damit eine Haftung zurechnen lassen müssen
Wenn nein - er hat alle ihm möglichen Informationsquellen genutzt (Flugbehörden usw.) - dann kann man ihm sicher keine Haftung daraus entstehen lassen, wenn die Luftfahrtbehörden hier einschreiten.
b) wie überraschend war nun das überraschend wirklich?
c) könnte man hier eine "höhere Gewalt" ableiten, die den Veranstalter zumindest nicht schadenersatzpflichtig bzw. beförderungspflichtig mach?
d) man wird wohl nun Alternativen bzgl. Flug entweder annehmen müssen oder ein kostenloses Rücktrittsrecht haben. Sicher nicht wird man auf eigene Faust einen teuren Wunsch-Linienflug buchen können und diese Kosten vom Veranstalter verlangen können!
Denn eine Urlaubsantritt kann man nicht erzwingen. Man hätte bestensfalls theoretische Ansprüche auf vertanen Urlaub.
Man wird vor allem hier dem Veranstalter wohl eine "angemessene" Frist gewähren müssen, Alternativen zu organisieren.
Aus diesem Konklomerat aus Fragen und Möglichkeiten heraus, die wohl wieder nur Richter eindeutig (oder auch nicht...) klären könnten, würde ich mal stark annehmen, dass Klagen in diese Richtung eher ergebnislos verlaufen würden.
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