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KFZ-Kauf Rückabwicklung??

 
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SteffenB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.05.05, 12:31    Titel: KFZ-Kauf Rückabwicklung?? Antworten mit Zitat

Habe folgende Frage:

Mandant A hat Ende Jan 05 einen Jahreswagen (Chrysler) bei Xyz Benz gekauft. Leider hat der Wagen seit dem kauf nur noch Mängel, so dass Mandant A jeden Monat den Wagen jeweils für eine Woche in die Werkstatt bringt. Die Reparaturen fallen alle noch unter Garantie (24 Monat Herstellergarantie), doch nervt es unheimlich, besonders wenn man wegen eines Mangels zum dritte mal hin muss. Nun hat Mandant A bei Chrysler einen Aufstand gemacht und Ihm wurde mitgeteilt, dass der Xyz Händler den Kaufvertrag auch Rückabwickeln kann, wenn Mandant A dies möchte, da es doch etliche Problem mit dem Fahrzeug gibt. Nur die Frage, stimmt das? Gibt es da auch ein Gesetz für oder Gerichtsurteile? Mandant A will den Wagen nicht mehr, da er mehr in der Werkstatt ist als auf der Straße. Des Weiteren läuft Mitte des Jahres die Garantie ab und dann muss Mandant A die Kosten übernehmen und dies möchte Mandant A auf keinen fall.

PS: Zurzeit ist der Wagen mal wieder defekt und müsste in die Werkstatt, doch Mandant A will nicht mehr!
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