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Verfasst am: 09.05.05, 12:38 Titel: Police fehlt, Vertrag gültig?
Angenommen, Herr B. hat vor 10 Jahren einen Antrag auf Lebensversicherung unterschrieben und der Versicherungsagent hat einen Einmalbeitrag in Höhe von 26.000 DM gegen Quittung in Empfang genommen.
Nach 10 Jahren verstirbt Herr B.
Seine Schwester Frau Y., im Antrag mit Bezugsrecht im Todesfall angegeben, meldet Anspruch an. Die Versicherung weigert sich zu zahlen und behauptet kein entsprechenden Vertragsunterlagen zu besitzen; im Übrigen auch keine Police.
Wer haftet hier und ist der Versicherungsvertrag überhaupt zu stande gekommen, wegen der fehlenden Policierung?
Jetzt müßte man erstmal nachweisen, daß der Vertrag überhaupt mit der Gesellschaft zu stande kam.
Wenn die Gesellschaft allerdings schreibt sie hätte keine Policierung durchgeführt, muß das Geld ja irgendwo geblieben sein, im Zweifelsfalle beim Vermittler, sofern der nicht noch nen Nachweis darüber hat, daß die Kohle weshalb auch immer an den vermeindlichen Versicherungsnehmer zurück ging.
Vielleicht mal als erstes den Vermittler ansprechen und fragen was damals war, danach kann man immer noch überlegen, was anzustellen ist.
Wobei es schon alles sehr seltsam klingt, Einmalbeitrag gegen Quittung bar bezahlt, im Regelfall geht sowes per Überweisung oder Abbuchung, zumal auch vor 10 Jahren schon meiner Meinung nach die Zusatzfragen zum Geldwäschegesetz existent waren in den LV Anträgen.
Liegt denn nur eine Quittung vor, oder ein Versicherungsantrag ?
Wer hat die Quittung ausgestellt, Stempel drauf, Unterschrift etc.... ?
Herr B.hat einen vom Agenten ausgefüllten Antrag auf Lebensversicherung unterschrieben. Die Unterschrift vom Vermittler unterblieb. Allerdings wurde im Antrag der Einmalbeitrag angekreuzt und die Summe in Höhe von 26.000 DM vermerkt. Das Datum des Antrages und das Datum der Quitung sind identisch. Der Betrag natürlich auch.
Die Quittung ist handschriftlich unterschrieben und mit einem Stempel versehen.
Der Versicherer behauptet, er könne einen entsprechenden Vertrag, mit dem Hinweis darauf-"man habe ja keine Vertragsnummer"-, nicht finden.
Außerdem existiert eine weitere Quittung, die ein halbes Jahr später vom selben Vermittler in Höhe von 5000 DM mit dem Vermerk " Rentenvers." ausgestellt wurde. Dieses würde doch gleichwohl die Existens einer Hauptversicherung untermauern.
Dann einfach mal den Vermittler anrufen und nach der Versicherungsheinnummer fragen, kann mir zwar nicht vorstellen, daß ein Sachbearbeiter der Gesellschaft sich so merkwürdig verhält und zu faul ist nach Namen und Adressdaten nach einem Vertrag zu suchen im System, wenn er hört, daß keine Vers.-Nummer bekannt ist, aber es soll ja einiges geben was ich nicht unbedingt verstehen muß.
Hi
wenn alles auf Bögen der Versicherung (also Kopfbogen, Quittungsbogen etc.) dann bestehen Chancen, da das Verhalten des Vermittlers ihn als Erfüllungsgehilfen erscheinen lässt, dessen Verhalten der Versicherung zuzurechnen ist.
Der Antrag ist ein Orginalvordruck einer bekannten Schweizer Versicherung.
Die Annahme des Einmalbeitrages ist mit einem Stempellogo der Versicherung.
Der Versicherer sagt: "In unserem Unternehmen könne man keinen Vertrag auffinden", außerdem müsse "..die Annahme des Antrages schriftlich bestätigt werden".
Hierzu ein Auszug aus dem Lexikon-Lebensversicherung:
Unter Einmalbeitrag ist zu verstehen, dass in der Lebnsversicherung, der Beitrag bei Vertragsabschluß in einer Summe bezahlt wird.
Also ist des hier doch wohl zu einem Vertragsabschluß gekommen, weil der Versicherungsagent bei der Beantragung im Gegenzug den Einlösungsbetrag in Bar erhalten hat. Zwar hat der Versicherer in der Möglichkeit keinen Versicherungsschein ausgestellt, hat jedoch auch nach einem Zeitraum von über 10 Jahren auch nicht der Annahme des Vertrages widersprochen.
Hier gilt meines Erachtens der §3 im VVG, wo spätestens nach dem Ablauf eines Jahres die Frist zur Kündigung verstrichen ist.
Ist nur die Frage, ob das Geld und der Antrag bis zum Versicherer selbst kamen.
Was sagt eigentlich der Vermittler dazu, oder wurde der immer noch nicht gefragt ?
Der Antrag ist ein Orginalvordruck einer bekannten Schweizer Versicherung.
.
Da frag ich mich, gilt hier überhaupt deutsches Recht, d.h., sollte der Vertrag geschlossen werden mit der deutschen Niederlassung der Schweizer Versicherung?
Oder ist es ein Vertrag mit einem Schweizer Versicherer nach schweizer Recht?
Aber wenn das deutsche Recht gelten sollte: Ein Versicherungsvertrag entsteht, wie andere Verträge auch, durch Antrag und Annahme des Antrages. Ich vermisse hier die zweite Willenserklärung, nämlich die Annahme des Antrages (üblicherweise Übersendung des Versicherungsscheines) durch den Versicherer.
Wenn dieser Fall tatsächlich echt sein sollte, dann sieht es für mich nach Unterschlagung seitens des Vertreters vor. Er hat den Einmalbeitrag kassiert und nicht an seine Gesellschaft weitergeleitet. Somit ist kein Vertrag zustandegekommen.
Es scheint mir schon zweifelhaft, dass jemand einem anderen einfach so 26.000 DM gibt und sich jahrelang nicht darum kümmert, wo denn die Gegenleistung (hier der Versicherungsschein) bleibt. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Genau das ist die Frage.Da die Police nicht vorhanden ist, kann die Versicherung ja alles behaupten.Tatsache ist, dass der Versicherer das Verhalten Ihres Mitarbeiters schon merkwürdig findet, da hier " ein sehr hoher Geldbetrag eingezogen wurde".
Sollte der Agent möglicherweise den Antrag der Versicherung nicht weitergeleitet haben: Wer haftet dann? Da hier das Handeln des Agenten dem des im BGB beschriebenen Handeln des Erfüllungsgehilfen gleichkommt, müsste doch wohl der Versicherer für den Schaden aufkommen?
Ja Mogli, genau deiner Meinung.
Schweizer Versicherer, ich vermute mal nach deutschem Recht wie swiss life oder Pax etc.. Gegen wen hier Klage geführt werden müsste ist eine klare Anwaltsfrage.
Aber wenns so war, dann hat der Vertreter kassiert und dem Versicherer unterschlagen. Ähnliche Sachen kommen immer mal vor. Aber das der Kunde das 10 Jahre nicht merkt ist schon merkwürdig. Und der Versicherer kann doch nur was annehmen oder ablehnen was er kennt. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Würde mich nicht mal wundern, wenn die Kohle zurück geflossen wäre, weil wegen irgendwas der Vertrag doch nicht zu stande kam, aber irgendwie wird ja der einfache Weg "einfach mal den Vermittler fragen" grundsätzlich nicht in Betracht gezogen.
Vielleicht hat er ja eine entsprechende Quittung bei sich rumliegen, die die Sache aufklärt.
Verschwörungstheorien und Kriminalfälle konstruieren, macht ja auch viel mehr Spaß.
Die Zentrale wurde benachrchtigt. Nach zwei Wochen keine Antwort. Dann per Eischreiben zur Stellungnahme aufgefordert.Dann antwortet die Versicherung und sagt "Sie könnte in Ihrem Unternehmen keine Unterlagen feststellen". Nach weiteren vergeblichen Anrufen in der Zentrale Wiesbaden wurde Frau Y. auf einmal vom Vermittler angerufen. ein Termin wurde vereinbart, doch bei diesem Treffen gab der Versicherungsagent auch keine näheren Auskünfte. Es wurde im Gespräch behauptet, man könne ja auch in kleineren Raten überweisen und zusätzlich wurde auch über Schwarzgeld geredet. Nach weiteren zwei oder drei Wochen, dann eine E-Mail vom Agenten, es würde nach "ersten Berechnungen zu einer Gesamt-Auszahlung von 19500 EURO kommen, detaillierte Angaben folgen noch, die Sache ist in Eilbearbeitung.In der Zwischenzeit wurde ein Anwalt beauftragt, der auch schon mit dem Staatsanwalt gedroht hat, damit eine Klärung ermöglicht werden kann.Doch keine Antwort vom Agenten bisher und vom Versicherer nur die telefonische Information, man würde jetzt auch (komisch nach zwei Monaten) die Geschäftsleitung informieren, da ja doch " ein größerer Betrag eingezogen wurde":
"Die Annahme des Antrages durch die Versicherungsgesellschaft erfolgt in der Regel auch schriftlich. Wenn beide Parteien vereinbaren, daß kein Versicherungsschein ausgestellt werden braucht kann die Annahme auch mündlich oder online über Internet erfolgen."
zu lesen bei: http://verbraucherschutz.wtal.de/versicherungen-antragstellung.htm
Da hier die Versicherung über einen Einmalbeitrag abgeschlossen wurde:
Unter Einmalbeitrag ist zu verstehen, dass der Beitrag in der Lebensversicherung bei Vertragsabschluß in einer Summe gezahlt wird.
zu lesen bei lexikon Lebensversicherung.
Vielen Dank im voraus an alle Interessierte
PS ich wünschte mir auch dies kein Kriminalroman ist :
Solche kleinen Infos hätten schon ganz oben in das Posting mit hinein gehört, dann wäre es mit Sicherheit zu weniger Durcheinander gekommen.
Es ist in der Tat unglaublich was so draußen vor der Tür abgeht und dann auch noch bei so einer doch recht bekannten Gesellschaft, aber das große Loch in dem die Kohle verschwunden ist, scheint wohl tatsächlich beim Vermittler zu liegen.
Allerdings verstehe ich jetzt nicht mehr ganz den Grund für diese Diskussion hier, wenn eh schon Anwalt, Vorstand und eventuell auch schon Staatsanwaltschaft in dem Fall rumturnen, die werden schon wissen wie man sich am besten gegenseitig die Birne einhaut.
Sorry Hamster,
bin den Fall gerade selber am rekonstruieren. Warum aber hat die Zentrale selber denn Ihren Agenten beauftragt, mit dem VN Kontakt aufzunehmen? Wenn der Fall soo klar ist und der Agent sich angeblich selbst bedient hat. Die Zentrale der Versicherung wurde doch als erstes informiert. Also muss die Zentrale doch irgendwie die "Finger" im Spiel haben.
Die Zentrale hat sich bisher auch beim Anwalt nur mündlich geäußert und vom Agenten seitdem Funkstille.
Den glaube ich sehr bedeutenden Hinweis über die Antragsannahme habe ich auch erst gestern gefunden. Allerdings ergibt sich meines Erachtens aus der Interpretation der §§ 2 und 3 der ABKap diese Schlussfolgerung.
Also noch mal mein Frage: Beweismittel sind der Orginalantrag von einem bedeutendem Versicherungsunternehmen.Gesundheitsfragen sind beantwortet.Versicherungsbeginn ist angegeben. Vertragslaufzeit von 12 Jahren auch. Begünstigte für Tod und Erleben ebnfalls.Sogar eine Agenturnummer ist enthalten. Quittungen wurden handschriftlich und jene für die Hauptversicherung sogar mit einem Stempel (Name der Versicherung) beurkundet. Eigentlich unglaublich oder....aber leider wahr!!
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