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Verfasst am: 09.05.05, 14:26 Titel: motorbrand! zahlt die Versicherung?
Hallo ,
ich hatte letzte Woche einen Motorbrand am Pkw.
Es kam weisser und schwarzer Rauch aus dem Motor .
Das Auto Xyz CDI ist hin .
Meine Frage : haftet die Versicherung für diesen Motorschaden?
ich habe nicht falsch getankt !
die Poliezei habe ich nicht gerufen da ich dachte es besteht kein Grund
dazu.
Ich möchte jetzt den Wagen einem Sachverständigen vorzeigen ,doch wollte ich vorher sichergehen ,ob die Versicherung in diesem Fall zu zahlen hat.
ich bin vollkaskoversichert.
ich bitte um dringende Antwort.
zusätzliche Frage: wie wäre es im fall einer teilkaskoversicherung???
Ein Fahrzeugbrand ist ein Fall für die Teilkaskoversicherung.
Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich Ihrer Teilkaskoversicherung, dies müssen Sie unverzüglich tun, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu verlieren!
Beauftragen Sie im jetzigen Stadium auf keinen Fall selbst einen Gutachter, wenn Sie nicht auf dessen Kosten sitzen bleiben wollen.
Der Schaden dürfte hoch genug sein, dass die Versicherung Ihnen ohnehin einen Sachverständigen schickt, um die Brandursache festzustellen.
Verfasst am: 10.05.05, 19:51 Titel: versicherung zahlt nicht
hallo,.habe bei der Versicherung angrufen und bei einigen anderen auch.
Sie meinten ,sie haften nicht für motorschäden.
gibt es sonst eine Möglichkeit mir die nun entstandenen Kosten erstatten zu lassen?
Verfasst am: 10.05.05, 20:10 Titel: Re: versicherung zahlt nicht
starbrocker hat folgendes geschrieben::
hallo,.habe bei der Versicherung angrufen und bei einigen anderen auch.
Sie meinten ,sie haften nicht für motorschäden.
gibt es sonst eine Möglichkeit mir die nun entstandenen Kosten erstatten zu lassen?
Lesen Sie in Ihrer Versicherungspolice und in den dazugehörigen Versicherungsbedingungen nach.
Teil- und Vollkaskoversicherungen zahlen üblicherweise bei Fahrzeugbränden.
Ein reiner Motorschaden durch Verschleiss o. ä. (also ohne Brand) ist allerdings meistens nicht abgedeckt.
Melden Sie den Schaden in jedem Fall vorsorglich schriftlich Ihrer Versicherung (entweder formlos oder Sie lassen sich ein entsprechendes Formular von der Versicherungen zuschicken). Die Versicherung muss dann nämlich schriftlich ablehnen und ihre Ablehnung anhand des Sachverhaltes und anhand der Versicherungsbedingungen schriftlich begründen. Mit einem einfachen telefonischen "zahlnwanich" einer Callcenter-Tante würde ich mich an Ihrer Stelle da nicht zufrieden geben.
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