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Hallo,
ich habe im letzten Jahr im Juli,eine Ferienwohnung für diesen Mai gemietet.
Ich habe direkt eine Anzahlung überwiesen und sollte eine Kopie des Mietvertrages zurück schicken.
Zur Sicherheit, da wir am 22 Mai anreisen werden, wollte ich von der Appartementvermietung wissen, ob alles in Ordnung ist.
Ich habe die Antwort bekommen es läge kein Mietvertrag vor und somit wäre die Wohnung weiter vermietet worden,weil die Frist der Rücksendung der Kopiedes vertrages nicht eingehalten worden sei.Ich habe als Beweis die Überweisung der Anzahlung zugeschickt.
Wie soll ich mich verhalten, den Anreisetermin kann ich nicht mehr verschieben.
Vielen Dank Gruss
Bernie
a) Objekt von Privat angemietet --> es gilt das Mietrecht
b) Objekt von einem Reiseveranstalter angemietet --> es gelten die § vom BGB = Reiserecht
Egal wie es auch sei - wenn der Vermieter das Objekt nicht mehr hat, wird jede (rechtliche) Lösung nur einen vermiesten Urlaub bieten. Das ist wohl dein Hauptproblem.
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