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Verfasst am: 09.05.05, 09:27 Titel: "Pflichten" einer Betreuung
Hallo, mich würde mal interessiern, was meine Pflichten sind, wenn ich eine Betreuung übernehme. Es handelt sich um die komplette Betreuung meiner Großmutter. Muss irgend jemand regelmässig über ihren gesundheitlichen Zustand informiert werden? Sie ist schwer dement. Wie sieht es da speziell auf der finanziellen Seite aus? Wem und wie oft muss Rechenschaft über sämtliche Ausgaben abgelegt werden? Wie sieht es aus mit Ausgaben wie Kleidung, Heim, etc. da sie ja nicht mehr wirklich in der Lage ist dies alles selbständig zu managen und in ihrem Zustand auch nicht mehr richtig entscheiden kann. Ausgaben müssen sicherlich mit der zu betreuenden Person abgesprochen werden. Wie sieht es z. B. aus, wenn sie mit Zahlungen nicht einverstanden ist, wenn diese aber zwingend erforderlich sind?
Desweiteren besitzt sie ein großes Haus. Da sicher gestellt ist, dass sie nie wieder zurück nach Hause kommen wird, frage ich mich nun, was mit dem Haus passiert? Es steht ca. 200 km von mir entfernt und ich kann nicht immer dort hin fahren und mich kümmern. Einem Verkauf würde sie niemals zustimmen. Wie sieht da die Rechtslage aus? Man kann das Haus ja auch nicht ewig leer stehen lassen?
Verfasst am: 09.05.05, 11:24 Titel: Re: "Pflichten" einer Betreuung
Luise 33 hat folgendes geschrieben::
Hallo, mich würde mal interessiern, was meine Pflichten sind, wenn ich eine Betreuung übernehme. Es handelt sich um die komplette Betreuung meiner Großmutter. Muss irgend jemand regelmässig über ihren gesundheitlichen Zustand informiert werden? Sie ist schwer dement. Wie sieht es da speziell auf der finanziellen Seite aus? Wem und wie oft muss Rechenschaft über sämtliche Ausgaben abgelegt werden? Wie sieht es aus mit Ausgaben wie Kleidung, Heim, etc. da sie ja nicht mehr wirklich in der Lage ist dies alles selbständig zu managen und in ihrem Zustand auch nicht mehr richtig entscheiden kann. Ausgaben müssen sicherlich mit der zu betreuenden Person abgesprochen werden. Wie sieht es z. B. aus, wenn sie mit Zahlungen nicht einverstanden ist, wenn diese aber zwingend erforderlich sind?
Desweiteren besitzt sie ein großes Haus. Da sicher gestellt ist, dass sie nie wieder zurück nach Hause kommen wird, frage ich mich nun, was mit dem Haus passiert? Es steht ca. 200 km von mir entfernt und ich kann nicht immer dort hin fahren und mich kümmern. Einem Verkauf würde sie niemals zustimmen. Wie sieht da die Rechtslage aus? Man kann das Haus ja auch nicht ewig leer stehen lassen?
Luise
Bei so vielen Fragen würde ich mich einmal bei der Betreuungsstelle (beim Landkreis/Gemeinde) ausführlich beraten lassen. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Danke, das werde ich in jedem Fall auch so noch tun. Es hätte mich vorab nur schon mal interessiert, wem ich wann und wie oft Auskünfte (über Gesundheit und Finanzen) ablegen muss und wie sich die Sache mit dem Haus verhält. Wenn mir hierzu schon mal vorab jemand etwas sagen könnte, wäre das echt toll! Danke!
Also, die Rechenschaft erfolgt gegenüber dem Amtsgericht.
Bei Übernahme der Betreuung ist ein Vermögensverzeichnis zu erstellen, dort sind alle Konten aufzuführen, Haus- und Grundbesitz, aber auch Schulden usw.
Das AG prüft jährlich die Verwendung des Vermögens (alle Belege aufheben !), hierzu wird eine Abrechnung erstellt. Hinzu kommt, wie sich das persönliche und gesundheitliche Verhältnis entwickelt, dazu wird ein Bericht geschrieben, der zusammen mit der Abrechnung eingereicht wird.
Hinsichtlich des Hauses stellt sich die Frage nach dem Vermögen. Kann die Großmutter von ihrem Geld alle finanziellen Verpflichtungen begleichen, wie z. B. Heimkosten ?
Wenn dies der Fall ist, dann wird man wohl nicht viel machen können, solange die Großmutter ihren Willen bezüglich des Hauses noch äußern kann. Dann würde ich nur notwendige Reparaturen vornehmen lassen. Evtl. kann man auch mit einem Hausmeisterdienst einen Vertrag abschliessen, dass die sich darum kümmern. Das wird natürlich teuer, wenn ich dann noch an alle Kosten denke incl. Versicherungen usw.
Soltle das Geld nicht reichen, dann muss das Haus verkauft werden, da gibt es kein Vertun. Das würde auch das Sozialamt verlangen. In diesem Fall schriftlich die Genehmigung des Amtsgerichtes einholen (genau schildern, warum das so sein muss, gglfs. mit Belegen wie Heimrechnungen). Danach ein Wertgutachten erstellen lassen, bei Gericht einreichen, und dann das Haus verkaufen. Und immer schön das Gericht informieren.
Dies ist jetzt nur allgemein gehalten, bei Bedarf das Gericht oder hier fragen.
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