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Verfasst am: 08.10.04, 18:49 Titel: Re: Falsche Abrechnung vom Verwalter - was tun?
An das Rücklagenkonto darf der WEG-Verwalter nur nach entsprechendem Beschluß der Eigentümergemeinschaft. Die Rasenpflege muß er also vom laufenden Konto bezahlen. Auch die anderen Punkte sind richtig abgerechnet, denn der WEG-Verwalter rechnet ja nur mit den Eigentümern ab (nicht mit den Mietern).
Bei der Abrechnung mit Mieterin muß der Vermieter noch unterscheiden zwischen umlagefähig und nicht umlagefähig (Wartung oder Reparatur). Dem Verwalter geht diese Unterscheidung jedoch nichts an.
MfG
Lucky
Verfasst am: 09.10.04, 10:00 Titel: Re: Falsche Abrechnung vom Verwalter - was tun?
1. Heizkosten werden üblicherweise nach Verbrauch und beheizter Fläche/Wohnfläche abgerechnet. Für Reparaturen wird in aller Regel MEA der zutreffende Umlageschlüssel sein. Werden Instandsetzungskosten nach dem Umlageschlüssel der Heizkosten verteilt, wird sich vermutlich eine andere Kostenverteilung ergeben als bei einer Verteilung nach MEA. Ob diese Differenz vernachlässigt werden kann, hängt von den Verhältnissen im Einzelfall ab.
2. Sinngemäß gilt für den Allgemeinstrom das gleich wie für die Reparaturen. Man sollte hier allerdings bedenken, dass der Betrieb einer Zentralheizung mit Warmwasserversorgung durch diverse Pumpen wesentlich mehr Strom verbrauchen könnte als ein paar Glühlampen für Treppenhaus und Kellergang, die üblicherweise jeweils nur kurzzeitig eingeschaltet sind.
3. Die Instandhaltungsrücklage dient nicht zur Deckung laufender Kosten.
Verfasst am: 09.10.04, 10:03 Titel: Re: Falsche Abrechnung vom Verwalter - was tun?
Über die Richtigkeit der Abrechnung wird in der Eigentümerversammlung mit Mehrheit entschieden. Wird die Abrechnung in der vorliegenden Form beschlossen, bleibt nur der Weg der Beschlussanfechtung beim zuständigen Amtsgericht. Auch bei objektiv fehlerhafter Kostenverteilung gibt es für den Erfolg einer Anfechtung allerdings keine Garantie.
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