Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 08.10.04, 18:27 Titel: Markenrecht im Psychotherapiemarkt
Wäre es möglich eine neue Psychotherapierichtung namensrechtlich schützen zu lassen?
Darüberhinaus würde es mich interessieren wie die Rechtslage aussieht, wenn jemand den Begriff den ich verwende, bereits längere Zeit benutzt, aber diesen nicht urheberrechtlich schützen ließ. Geht es dann danach, wer den Begriff zuerst verwendete, oder danach wer ihn zuerst als Markennamen schützen liess?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.