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Krankengeld / Verletzung der Mitwirkungspflicht

 
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Steinchen
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.05.05, 15:13    Titel: Krankengeld / Verletzung der Mitwirkungspflicht Antworten mit Zitat

Während einer 4 monatigen Krankheit (Erschöpfungsdepression), verlässt ein Patient den Behandlungsort
und fährt für einige Tage in seinen 280 km entfernten Wohnort, um dort ogranisatorische, nicht aufschiebbare
Angelegenheit zu regeln.

Die Krankenkasse unterstellt dem Patienten nun Verletzung der Mitwirkungspflicht, weil er seinen gewöhnlichen
Behandlungsort / Aufenthaltsort verlassen und eine Reise getätigt hat.

In diesem Falle sind der Behandlungort und Aufenthaltsort aber eben nicht identisch. Der Patient wählte einen andern
Behandlungsort als den gewöhlichen Aufenthaltsort, weil dort die langjährige Hausärztin ansässig ist und
seine dort Familie lebt.

Fragen:
- Darf die Krankenkasse das Krankengeld aussetzen?
- Muss der behandelnde Arzt am Wohnort ansässig sein, ober kann der Patient den aus seiner Sicht besten Arzt wählen?
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 10.05.05, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Sie können gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.

Für mich persönlich hört es sich allerdings auch merkwürdig an, weshalb Sie nur für wenige Tage während Ihrer Krankheit verreist sind. Anders würde ich es sehen, wenn Sie während Ihrer gesamten Krankheit sich bei Ihrer Familie aufhalten.

Nach § 16 haben Versicherte, die sich im Ausland aufhalten keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. In dieser Zeit besteht auch kein Anspruch auf Krankengeld.
Anders ist es, wenn man sich die Reise von seiner Krankenkasse genehmigen lässt. Diese prüft dann, ob die Reise den Heilungserfolgt nicht behindert und genehmigt dann die Reis.

Dieser Paragraph gilt jedoch nur für das Ausland. Ich persönlich würde jedoch auch die Mitwirkungspflicht dahingehend auslegen, dass Sie während Ihrer Krankheit nichts tun dürfen, was die Heilung Ihrer Krankheit behindert. Eine solche Reise kann natürlich ein solcher Grund sein. Von daher würde ich mir persönlich jede Reise (auch im Inland) von der Krankenkasse zuvor genehmigen lassen (und wenn nur telefonisch).
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Steinchen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.05.05, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Info!

Da hatte ich mich wohl missverständlich ausgedrückt:
"Ich war ja während der gesamten Krankheit durchgehend bei meiner Familie (Eltern), wo auch der behandelnde Arzt sitzt und musste zwischendrin mal an meinen eigentlichen Wohnort fahren, um mich dort um Post, Geld und Wohunung zu kümmern. Das Wissen darum, dass dort nun alles geregelt war, war dementsprechend eher gesundheitsfördend als hinderlich."
Kann ein Patient so argumenieren?
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 10.05.05, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ich denke schon, dass Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse so in dem Widerspruch argumentieren können.

Also dass Sie sich Sorgen um gewisse Dinge in Ihrer Wohnung bei der Arbeitsstelle gemacht haben, und deshalb nur zu dieser Wohnung gefahren sind, um dort einige Sachen geregelt haben, damit sie sich anschließend unbelastet um die Heilung kümmern konnten.

Voraussetzung ist natürlich auch, dass Ihre Krankenkasse Sie bei Ihrer Familie erreicht / weiß, dass Sie dort sind.
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