Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 11.05.05, 12:41 Titel: Totales Chaos! Verdacht des Mandantenverrats!
Die Sachlage hört sich an wie eine Szene aus der TV Serie "Dallas" ist aber leider wahr. Ich hoffe hier einen praktischen Ratschlag zu bekommen. Situation wie folgt:
Ich war von März 04 bis Juni 04 für eine kleine Netzwerkfirma tätig die überwiegend Anwälte betreut. Einer der Anwälte bei denen ich die Rechner gewartet habe bekam von mir ein Mandat in einer Schadensersatzsache die erst ausschaute wie eine reine KFZ Versicherungssache. Leider ging das in die Hose, die KFZ Versicherung zahlte nicht und der Schadensverursacher (GmbH) ging in die Insolvenz. Auf allen Kosten blieb ich sitzen, bin aber mittlerweile selber pleite. Der Anwalt ist sauer weil ich seine Rechnung nicht zahlen kann und will Strafanzeige erstatten.
Mein Ex-Arbeitgeber hat bis heute weder Sozialversicherungsbeiträge noch einen Cent Gehalt bezahlt, leider. Auf dem Weg der ZV ist nichts zu holen bei dem. Mein Ex-AG versteht sich prächtig mit meinem Anwalt, mittlerweile weiss ich das er Einblick in meine Akten beim Anwalt hatte. Ist natürlich kaum nachweisbar, aber leider 110% sicher.
Inwieweit erstreckt sich die Schweigepflicht des Anwalts? Gilt diese auch wenn das Honorar nicht oder nur teilweise bezahlt wurde? Wenn ich dem Anwalt stecke das sein Netzwerk bewusst sabotiert wurde damit mein Ex-AG mehr Stunden abrechnen kann, würde dies auch unter die Schweigepflicht fallen?
> Inwieweit erstreckt sich die Schweigepflicht des Anwalts? Gilt diese auch wenn das Honorar nicht oder nur teilweise bezahlt wurde?
Logisch gilt die Schweigepflicht auch dann. Nützt Ihnen aber gar nichts, wenn Sie die Verletzung nicht nachweisen können, wie Sie selbst schreiben.
> Wenn ich dem Anwalt stecke das sein Netzwerk bewusst sabotiert wurde damit mein Ex-AG mehr Stunden abrechnen kann, würde dies auch unter die Schweigepflicht fallen?
Wollen Sie nun Ihren Anwalt oder Ihren Ex-AG reinhängen oder beide?
Als AN haben Sie eine gewisse Treuepflicht gegenüber Ihrem AG; Straftaten müssen Sie natürlich nicht decken, aber da wäre die Polizei ein besserer Ansprechpartner als die Kunden Ihres Ex-AG.
Ich würde solche "Rachenummern" generell lassen. Bringt nur noch mehr Ärger. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.