Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rechnung i.H.v.156 Euro vom Rechtsanwalt für ein Telefonat!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rechnung i.H.v.156 Euro vom Rechtsanwalt für ein Telefonat!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Alexandra_555
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.05.05, 00:35    Titel: Rechnung i.H.v.156 Euro vom Rechtsanwalt für ein Telefonat! Antworten mit Zitat

Hallo,

bitte um Hilfe im folgenden Fall. Da Zahnarzt K. vom Berufsgericht zu einer Geldbuße wegen einem Behandlungsfehler verurteilt wurde, hat man mir empfohlen, einen Rechtsanwalt zu nehmen, um Schmerzensgeld zu erhalten. Da ich keinen Rechtsanwalt kenne und keine Rechtsschutzversicherung habe, habe ich einige Anwälte angerufen, um zu erfahren, was es mich kosten würde, auch wenn ich verlieren sollte.

So hatte ich auch den Rechtsanwalt C. Schmid telefonisch aufgesucht. C. Schmid hat mich allerdings nächste Woche wieder angerufen und verkündet, dass eine Beratung bereits telefonisch stattgefunden hat, und er mir eine Rechnung in Höhe von 156 Euro (!!!!) zusenden würde, die auch bereits am nächsten Tag ankam! Eine Woche davor hatte ich dem Rechtsanwalt C. Schmid unwissend meine Adresse anvertraut, er hat mit keinem Wort erwähnt, dass es dies missbrauchen würde und mir für das Telefonat eine Rechnung zusenden würde! Ich fühle mich getäuscht. Muß ein Rechtsanwalt am Telefon hinweisen, dass es sich um kostenpflichtige Beratung handelt? Ich wollte lediglich ein Angebot seiner Leistungen wissen und was es mich kosten würde, wenn ich mich für diesen Anwalt entscheiden sollte, wen ich überhaupt mich für ein Prozess entscheiden sollte.

Was wäre bei diesem Sachverhalt zu tun?! Rechnung bezahlen oder zurückweisen (mit welcher Begründung)?

Vielen Dank,

Alexandra
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 09.05.05, 00:43    Titel: Antworten mit Zitat

Das wird Ihnen hier kaum jemand beantworten können, da wir das Telefongespräch nicht mitgehört haben.

Wenn Sie 10 Rechtsanwälte anrufen und sich jedesmal zum Sachverhalt mehr oder weniger ausführlich beraten lassen, müssen Sie eben 10 Mal die Beratung bezahlen.

Wenn es wirklich nur die Frage war "Was kostet es mich, wenn Sie mich zum Fall ... beraten?", mag es anders sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 10.05.05, 12:43    Titel: Re: Rechnung i.H.v.156 Euro vom Rechtsanwalt für ein Telefon Antworten mit Zitat

Alexandra_555 hat folgendes geschrieben::
habe ich einige Anwälte angerufen, um zu erfahren, was es mich kosten würde, auch wenn ich verlieren sollte.

Muß ein Rechtsanwalt am Telefon hinweisen, dass es sich um kostenpflichtige Beratung handelt?


Vorweg: unabhängig davon, ob er dazu gesetzlich verpflichtet ist: wenn eine (Rechts-)Beratungsleistung in Auftrag gegeben und erbracht wurde, dann kann vom Vertragspartner dafür eine vertraglich vereinbarte(!) Vergütung in Höhe gesetzlicher Gebühren verlangt werden ( jedenfalls bei stillschweigend vereinbarter Vergütungspflicht, wie sie bei üblicherweise kostenpflichtigen Dienstleistungen vermutet wird, und wenn (gesetzliche) Leistungs-Tarife bestehen, wie es bei Rechtsberatungsdiensten der Fall ist).

Ein Anwalt ist aber vor dem Abschluß eines telefonischen Rechtsberatungsvertrags gegenüber Verbrauchern gesetzlich zur Information über die Kosten seiner Dienstleistung verpflichtet (wenn er darauf eingerichtet ist, telefonische Beratungsleistungen zu erbringen.)

Alexandra_555 hat folgendes geschrieben::
Ich wollte lediglich ein Angebot seiner Leistungen wissen und was es mich kosten würde, wenn ich mich für diesen Anwalt entscheiden sollte, wen ich überhaupt mich für ein Prozess entscheiden sollte.


Das hört sich nicht danach an, als ob der betreffende Anwalt dies als "Antrag auf Abschluß eines Rechtsberatungs-Dienstleistungsvertrags" hätte auffassen, dieses Angebot vertragsschließend annehmen, und daraufhin eine vertragliche Beratungsleistung (mit stillschweigend vereinbartem) vertraglichem Vergütungsanspruch (in Höhe üblicher Tarif-Gebühren) hätte erbringen können. Letztlich läßt sich dies hier jedoch nicht anhand dieser äußerst knappen Schilderung des Gesprächsinhalts beurteilen. Wie war denn der exakte Wortlaut des Gesprächs?

Alexandra_555 hat folgendes geschrieben::
Was wäre bei diesem Sachverhalt zu tun?! Rechnung bezahlen oder zurückweisen (mit welcher Begründung)?


Begründung: Es wurde nichts geäußert, was (schon) als Beratungsleistungs-Auftrag gemeint gewesen wäre, geschweige denn, was aus Sicht des Angerufenen (schon) so hätte aufgefaßt werden können.

Kein Auftrag --> kein Vertrag --> kein vertraglicher Vergütungsanspruch.

mbG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.