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Verfasst am: 10.05.05, 15:49 Titel: Kann die Schule das Zeugnis verweigern???
Hallo,
ich mache gerade Abitur an einem Wirtschaftsgymnasium in Baden-Württemberg.
Meine Schule behält sich vor bei nicht abgegebenen oder beschädigten Büchern das Zeugnis einzubehalten und lediglich eine Kopie auszuteilen.
Nun sehe ich es jedoch nicht ein für ein Buch, das kaum beschädigt ist nach 3 Jahren Nutzung den vollen Preis und nicht wenigstens den Zeitwert zu bezahlen.
Nun meine Frage:
Darf meine Schule das Zeugnis überhaupt einbehalten bzw. habe ich Anspruch nach Befreiung von meiner Schulpflicht mein Zeugnis zu erhalten?
Danke schonmal im Vorraus, Angaben mit dem betr. Gesetz wären perfekt!
Sie haben Sorgen... _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
Verfasst am: 10.05.05, 19:54 Titel:
Wenn du mit der Schule Fertig bist, müssen sie dein Zeugniss herausgeben.
Einbehalten dürfen Sie nach deiner Schulentlassung nicht.
Ob es einen §en gibt weis ich nicht. _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen!
Verfasst am: 11.05.05, 07:44 Titel: Re: Kann die Schule das Zeugnis verweigern???
Abiturient hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich mache gerade Abitur an einem Wirtschaftsgymnasium in Baden-Württemberg.
Meine Schule behält sich vor bei nicht abgegebenen oder beschädigten Büchern das Zeugnis einzubehalten und lediglich eine Kopie auszuteilen.
Nun sehe ich es jedoch nicht ein für ein Buch, das kaum beschädigt ist nach 3 Jahren Nutzung den vollen Preis und nicht wenigstens den Zeitwert zu bezahlen.
Nun meine Frage:
Darf meine Schule das Zeugnis überhaupt einbehalten bzw. habe ich Anspruch nach Befreiung von meiner Schulpflicht mein Zeugnis zu erhalten?
Danke schonmal im Vorraus, Angaben mit dem betr. Gesetz wären perfekt!
Die Erteilung des Zeugnisses und dessen Aushändigung dürfen nicht von der Erfüllung sonstiger Herausgabe- oder Schadensersatzansprüche der Schule abhängig gemacht werden. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit eindeutig nicht.
Wenn die Schule das versuchen sollte, sollte man sie darauf hinweisen, dass die Verzögerung der Herausgabe des Zeugnisses zu erheblichen Schadensersatzansprüchen des Schülers führen kann, wenn dadurch z.B. die rechtzeitige Bewerbung um einen Studienplatz verhindert wird.
Dieser Hinweis wirkt i.d.R. Wunder. _________________ gloriaD
Ich kenne keinen § im Schulgesetz BaWü, der das Zurückbehalten rechtfertigen könnte. In den Verwaltungsvorschriften kenne ich mich nicht aus, aber da dürfte auch nichts stehen. Schick mir doch mal eine PN iund schreib, wo in etwa du bist.
Der Schulträger darf dir natürlich die Kosten für ein beschädogtes Buch in Rechnung stellen. Immerhin handelt es sich um öffentlicht Güter bze. Gelder.
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