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Kann die Schule das Zeugnis verweigern???

 
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Abiturient
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.05.05, 15:49    Titel: Kann die Schule das Zeugnis verweigern??? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich mache gerade Abitur an einem Wirtschaftsgymnasium in Baden-Württemberg.
Meine Schule behält sich vor bei nicht abgegebenen oder beschädigten Büchern das Zeugnis einzubehalten und lediglich eine Kopie auszuteilen.
Nun sehe ich es jedoch nicht ein für ein Buch, das kaum beschädigt ist nach 3 Jahren Nutzung den vollen Preis und nicht wenigstens den Zeitwert zu bezahlen.

Nun meine Frage:
Darf meine Schule das Zeugnis überhaupt einbehalten bzw. habe ich Anspruch nach Befreiung von meiner Schulpflicht mein Zeugnis zu erhalten?

Danke schonmal im Vorraus, Angaben mit dem betr. Gesetz wären perfekt!
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 10.05.05, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haben Sorgen...
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Abiturient
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.05.05, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Sie haben Sorgen...


Damit ist meine Frage auch nicht beantwortet!
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skayritera
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 10.05.05, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du mit der Schule Fertig bist, müssen sie dein Zeugniss herausgeben.
Einbehalten dürfen Sie nach deiner Schulentlassung nicht.

Ob es einen §en gibt weis ich nicht.
_________________
Mfg Skayritera Winken
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen!
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gloriaD
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 1484

BeitragVerfasst am: 11.05.05, 07:44    Titel: Re: Kann die Schule das Zeugnis verweigern??? Antworten mit Zitat

Abiturient hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich mache gerade Abitur an einem Wirtschaftsgymnasium in Baden-Württemberg.
Meine Schule behält sich vor bei nicht abgegebenen oder beschädigten Büchern das Zeugnis einzubehalten und lediglich eine Kopie auszuteilen.
Nun sehe ich es jedoch nicht ein für ein Buch, das kaum beschädigt ist nach 3 Jahren Nutzung den vollen Preis und nicht wenigstens den Zeitwert zu bezahlen.

Nun meine Frage:
Darf meine Schule das Zeugnis überhaupt einbehalten bzw. habe ich Anspruch nach Befreiung von meiner Schulpflicht mein Zeugnis zu erhalten?

Danke schonmal im Vorraus, Angaben mit dem betr. Gesetz wären perfekt!


Die Erteilung des Zeugnisses und dessen Aushändigung dürfen nicht von der Erfüllung sonstiger Herausgabe- oder Schadensersatzansprüche der Schule abhängig gemacht werden. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit eindeutig nicht.
Wenn die Schule das versuchen sollte, sollte man sie darauf hinweisen, dass die Verzögerung der Herausgabe des Zeugnisses zu erheblichen Schadensersatzansprüchen des Schülers führen kann, wenn dadurch z.B. die rechtzeitige Bewerbung um einen Studienplatz verhindert wird.
Dieser Hinweis wirkt i.d.R. Wunder.
_________________
gloriaD
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 11.05.05, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

in einigen Bundesländern gibt es tatsächlich gesetzliche Regelungen, die den Einbehalt des Zeugnisses bis zur Zahlung zulassen.

Ich schlage vor, unter Vorbehalt zu zahlen und dann auf Rückzahlung klagen.
_________________
mfg
Klaus
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BaW
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.02.2005
Beiträge: 265

BeitragVerfasst am: 14.05.05, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich stimme inhaltlich mit gloriaD überein.

Ich kenne keinen § im Schulgesetz BaWü, der das Zurückbehalten rechtfertigen könnte. In den Verwaltungsvorschriften kenne ich mich nicht aus, aber da dürfte auch nichts stehen. Schick mir doch mal eine PN iund schreib, wo in etwa du bist.

Der Schulträger darf dir natürlich die Kosten für ein beschädogtes Buch in Rechnung stellen. Immerhin handelt es sich um öffentlicht Güter bze. Gelder.
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