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Verfasst am: 15.09.04, 10:33 Titel: Welche Rechte habe ich über Kauf bei Internetauktionshaus [Name geändert]???
Hallo Ihr Lieben,
ich habe vor ca. zwei Wochen einen gebrauchten PC bei Internetauktionshaus [Name geändert] ersteigert, der Verkäufer hat den PC dermassen schlecht verpackt, dass auf Grund mangelhafter Verpackung mir nur ein Haufen Schrott geliefert wurde.
Ich habe per Email dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich die Ware nicht haben möchte und er sollte mir bitte mal den Kaufpreis zurückerstatten. Er verweigert die Rückzahlung und es ist ihm auch keine Schuld bewusst.
Nun habe ich den Gang zur Post gemacht und mit einer Abtretungserklärung des Verkäufers das Paket zur Begutachtung der Post überlassen.
Die Post haftet im Regelfall nicht für mangelhafte Verpackung, das heisst, ich muss irgendwie einen anderen Weg gehen, um an mein Geld zu kommen.
Noch ein Hinweis: Er hat mir eine 160GB HDD nicht mitgeliefert, obwohl dies in der Auktion angegeben war, und er hat in der Auktion auch keinen Hinweis nach dem EU-Recht bei gebrauchten Waren gemacht mit Verzicht auf Gewährleistung ect.
Die Drohungen per Email mit Rechtsanwalt, Anzeige bei der Polizei und Einleiten eines Mahnverfahrens machen dem Verkäufer keine Angst.
Er schreibt mir per Email folgendes zurück:
" Sie können so viele Mahnverfahren einleiten, wie Sie möchten, bringen tuts Ihnen trotzdem nichts"!!!
Also lange Rede kurzer Sinn, jetzt habt Ihr mal eine Vorstellung, mit wem ich es hier zutun habe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich bitte um Hilfe und vorallem Ratschläge, welche Rechte mir zustehen und wie ich dagegen vorgehen kann??
Verfasst am: 15.09.04, 10:41 Titel: Re: Welche Rechte habe ich über Kauf bei Internetauktionshaus [Name geändert]???
Hallo,
am besten ist es und für Dich am hilfreichsten, wenn du diese Fragestellung in das entsprechende Forum bei Internetauktionshaus [Name geändert] einstellst.
Startseite Internetauktionshaus [Name geändert] - dann oben rechts "Gemeinschaft" " - dann links oben unter "Mitreden". einstellen. NICHT unter schlaumachen einstellen !!!!
Dann die entprechende Kartegorie auswählen. z.b. Kaufen und Bieten
Dort wird dir wirklich geholfen, weil viele Kenner dort unterwegs sind, die den rechtlichen Aspekt einer Auktion bewerten können. Ich persönlich bin dort auch regelmäßig. Ich hoffe, ich lese deinen Beitrag dort. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Verfasst am: 15.09.04, 13:37 Titel: Re: Welche Rechte habe ich über Kauf bei Internetauktionshaus [Name geändert]???
thxbest hat folgendes geschrieben::
Die Drohungen per Email mit Rechtsanwalt, Anzeige bei der Polizei und Einleiten eines Mahnverfahrens machen dem Verkäufer keine Angst.
Damit drohen zu viele.
1. Fristsetzung zur mängelfreien und vollständigen Lieferung per Einschreiben/Rückschein. Frist von 14 Tagen ("zum dd.mm.2004") setzen. Für Fristverletzung gerichtliche Schritte ankündigen.
2. Bei Fristverletzung sofort zum Anwalt und Klage einreichen lassen. (Außer Sie haben den Verdacht, die Gegenseite ist pleite, dann lohnt es nicht.)
NB. Den Unsinn mit dem "EU-Recht" lassen Sie mal stecken.
Verfasst am: 15.09.04, 16:32 Titel: Re: Welche Rechte habe ich über Kauf bei Internetauktionshaus [Name geändert]???
Die Berufung auf "keine Garantie nach neuem EU-Recht" ist mehrfach falsch.
1. "EU-Recht" ist in dieser Allgemeinheit gar nicht bindend. Es gibt bestimmte Vorgehensweisen bei Richtlinien und Verordnungen (manche müssen umgesetzt werden, manche sind allgemeingültig); die Richtilinien zum Verbraucherschutz gehören jedoch zu denjenigen, die einer Umsetzung in nationales Recht bedürfen.
2. Die entsprechenden Vorschriften sind seit spätestens 1.1.2002 Bestandteil des deutschen BGB, und nur darauf kommt es an.
Natürlich ist der Ausschluß trotzdem wirksam - es ist rechtlich gesehen egal, ob man "keine Garantie nach neuem EU-Recht" oder korrekt "Gewährleistungsausschluß nach BGB" schreibt (auch das schon gelesene "nur bieten wer auf den Garantiequatsch verzichtet" ist wirksam) -, aber es ist einfach sachlich falsch formuliert.
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