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ALG II Angemessene Grundstücke / Bemessung Beitragsbescheid

 
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Bernd
Gast





BeitragVerfasst am: 08.10.04, 19:49    Titel: ALG II Angemessene Grundstücke / Bemessung Beitragsbescheid Antworten mit Zitat

Hallo, mich interessiert mal die allgemeine Rechtsauffassung der Leserschaft zu folgender Problematik.
Für ALG II - Empfänger werden Grundstücksgrößen wilkürlich mit 800 m² festgelegt, da ist es unerheblich ob die 800 m² in Münchner City liegen oder wie bei uns auf dem platten Land. Soweit erstmal ok.
Heute nun flattert mir nen Beitragsbescheid für Strassenausbaubeiträge ins Haus. Hier ist die durchschnittliche Größe der Grundstücke in unserer Gemeinde (ländlich BRW 7,50 €) mit ca. 3.300 m² festgelegt. Auf dieser Grundlage sind auch die Beitragsbescheide erlassen, also alles bis 3.300 m² wird für den Bescheid herangezogen und dafür muss gelöhnt werden.
Gibt es hier nicht nen rechtlichen Konflikt: Wenn jemand Leistungen vom Staat bezieht, wird ihm nur 800 m² zugebilligt, wird aber an den Staat gezahlt, liegt die Bemessungfläche um ein vielfaches höher.
Danke im voraus !
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.10.04, 20:15    Titel: Re: ALG II Angemessene Grundstücke / Bemessung Beitragsbesch Antworten mit Zitat

Hallo,

bei ALG II orientiert sich die angemessene Größe an der Region. In Kerngebieten ist nur ein kleines Grundstück angemessen (wegen m²-Preis) in ländlichen Regionen mehr.

Straßenausbaubeiträge bemessen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung bzw. nach der Größe. Dh Sie haben ein großes Grundstück und dürfen dieses auch entsprechend bebauen. Der besondere Vorteil der diesem Grundstück durch die neue Straße erwächst muss nun angemessen abgegolten werden. Auf den Bodenrichtwert kommt es nicht an.

Ich weiß nicht wo da der Konflikt liegt. Wenn Sie wollen, können Sie Ihr Grundstück teilen und an einem Teil das Eigentum aufgeben, dann haben Sie auch 800 m² und zahlen entsprechend weniger.

mfg
Klaus
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Erschließerin
Gast





BeitragVerfasst am: 08.10.04, 23:30    Titel: Re: ALG II Angemessene Grundstücke / Bemessung Beitragsbesch Antworten mit Zitat

Ich habe beruflich mit Straßenausbaubeiträgen zu tun. Vielleicht helfen ja ein paar Erläuterungen:
Straßenausbaubeiträge nicht "Durchschnittsgrößen" sondern die (tatsächliche) Grundstückgröße. "Abzüge" gibt es evtl. bei Eckgrundstücken oder Tiefenbegrenzungen.
Die eigenltiche Grundlage für Straßenausbeiträge oder auch Anliegerbeiträge genannt ist das KAG (§ Cool. (in NRW zumindest; in anderen BL heisst das vielleicht ähnlich)
Nicht zu verwechseln mit den Erschließungsbeiträgen, die nach BauGB erhoben werden!.
Jede Stadt/Gemeinde erlässt eine Beitragssatzung dazu. Einen "Regelsatz" gibt es in dem Sinne nicht.
Um hier nicht den Rahmen zu sprengen und das Beitragsrecht ins kleine Detail darzustellen empfiehlt sich Literatur von Driehaus.

Gruß von der Erschließerin
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