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Hallo,
wenn in einer Haftpflichtangelegenheit in einem Gutachten 20% Erwerbsunfähigkeit
festgestellt wurde, muß die Versicherung hierauf eine Rente zahlen ?
Danke für eine Antwort.
MfG
Grundsätzlich zahlt die Haftpflichtversicherung für Schäden, für die der Versicherungsnehmer haftbar zu machen ist.
Ihre Schilderung ist sehr dürftig, doch bei einer derartigen Schadenhöhe (monatliche lebenslange Rente wird gefordert) wird man sich meiner Erfahrung nach mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung vor Gericht wiedersehen. Dort wird dann entschieden, wer was in welcher Höhe an wen zu zahlen hat.
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