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Was kann mir disziplinarrechtlich "blühen"?

 
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H.S:
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Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 11.05.05, 09:58    Titel: Was kann mir disziplinarrechtlich "blühen"? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bitte Sie/Euch um Einschätzung nachfolgenden Sachverhalts im Hinblick auf mgl. Disziplinarmaßnahmen.

Auf einem öffentlichem Parkplatz wurde mir vor ca. 1 Jahr mein Wagen mutwillig beschädigt - von vorne bis hinten zerkratzt/Schadenhöhe: 1.000 €. Der Täter wurde kurz nach Begehung der Tat seitens der Polizei gestellt. Vor Ort - in Anwesenheit des Täters - wurde der Schaden aufgenommen und ich stellte Strafantrag wg. Sachbeschädigung. Der Täter tat die ganze Zeit so als wäre nichts gewesen. Er vermittelte mir die ganze Zeit den Eindruck, dass er genau wußte, dass bei ihm nichts zu holen ist und ihn insoweit das ganze gar nicht sonderlich störe. Nach Abschluss der Aufnahme fragte ich ihn, was das sollte und ob er mir den Schaden bezahlen kann oder ob er Sozialhilfeempfänger ist. Denn was nützt mir ein Titel, in den ich gar nicht bis kaum vollstrecken kann. Nun kommt´s: Wegen dieses v.g. Satzes (mehr habe ich nicht zu ihm gesagt) stellte er Strafantrag wegen Beleidigung. Die StA leitete darauf hin wg. dieser v.g Äußerung ein Verfahren gegen mich ein. Ich erhielt sogar ein Strafbefehl - gegen den ich jedoch Einspruch einlegte. Kurz vor der HV nahm der Antragssteller jedoch sein Antrag zurück und das Verfahren wurde eingestellt. Nun prüft meine Behörde, ob sie wegen dieser Vorkommnisse gegen mich ein Disziverfahren einleitet. Ich frage mich insoweit, mit welchen Maßnahmen ich rechne muss, wenn dies überhaupt (ich sehe das nämlich anders) ein außerdienstliches Dienstvergehen darstellt. Mein z.A. war zum "Tatzeitpunkt" schon länger weggefallen, jedoch war ich noch nicht 27 Jahre. Die ganze Sache steht im Übrigen nunmehr in Zusammenhang mit meinem momentan BAL-Antrag. Muss ich mglw. - wenn es ganz übel kommt - mit einer Entlassung rechnen? Für Ihre Einschätzung besten Dank im Voraus.
Gruß
H.S.
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 11.05.05, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich sehe da keine Beleidigung. Jedenfalls würde der Vorsatz fehlen, wenn man unter dem Wort SH-Empfänger schon eine Beleidigung sieht.
_________________
mfg
Klaus
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Wolfgang Belz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 196
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.05.05, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich, lieber H.S., sehe es genau so wie OKlaus. Selbst wenn Ihr Dienstvorgesetzter Anstoß an Ihrem Verhalten nehmen sollte, so liegt k e i n Dienstvergehen vor, denn ein Verhalten eines Beamten außerhalb des Dienstes stellt nur dann ein DV dar, wenn es in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertauen in Ihr Amt oder das Ansehen des Berufsbeamtentums in bedeutsamer Weise zu beinträchtigen. Diese beiden qualifizierenden Tatbestände sind im vorliegenden Falle nicht im Entferntesten erkennbar. Sie haben somit nichts zu befürchten.

MfG W. Belz
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H.S:
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 07:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für Ihre prompte Einschätzung. Ich bin gespannt wie sich die Sache weiterentwickelt. Nochmals vielen Dank.

MfG
H.S.
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