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Fernabsatzgesetz

 
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Taixinomee
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.05.05, 10:00    Titel: Fernabsatzgesetz Antworten mit Zitat

Hallo,
ich folgendes Problem :
Man hat mir am Telefon ein Abbonement angedreht. Es ist 2 Monate kostenlos und 6 Monate kostenpflichtig. Da ich nicht genau genug hingehört habe, habe ich es so verstanden, dass ich es nach 2 Monaten schon kündigen kann... Verlegen

Nun habe ich weder eine Unterschrift gegeben noch irgendeine elekronischen Vertrag abgeschlossen. Der "Vertragsabschluss" verlief nur über das Telefon. Angeblich ist aber nach der Fernabsatzklausel auch ein solcher telefonischer Vertrag gültig. Ist das denn so?

...........Außerdem kann ich eigentlich irgendwo das Bundesgesetzbuch online lesen??

THX for help!

PS: Kauft niemals Zeitschriften über PVZ!!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 11.05.05, 10:19    Titel: Re: Fernabsatzgesetz Antworten mit Zitat

Taixinomee hat folgendes geschrieben::
Nun habe ich weder eine Unterschrift gegeben noch irgendeine elekronischen Vertrag abgeschlossen. Der "Vertragsabschluss" verlief nur über das Telefon. Angeblich ist aber nach der Fernabsatzklausel auch ein solcher telefonischer Vertrag gültig. Ist das denn so?

Bis 200,- Euro Jahresbetrag ist das so zulässig.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

Taixinomee hat folgendes geschrieben::
...........Außerdem kann ich eigentlich irgendwo das Bundesgesetzbuch online lesen??

Was soll das denn sein, das Bundesgesetzbuch?
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Hensl



Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 509

BeitragVerfasst am: 11.05.05, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

wer will Dir denn beweisen dass Du telefonisch dem Vertrag zugestimmt hast? Winken
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 11.05.05, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hensl hat folgendes geschrieben::
wer will Dir denn beweisen dass Du telefonisch dem Vertrag zugestimmt hast? Winken

Die Gegenseite hat einen Zeugen: Den Callcenter-Mitarbeiter!
Der angerufene Verbraucher ist Partei und hat üblicherweise keinen Zeugen.
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Hensl



Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 509

BeitragVerfasst am: 11.05.05, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

zum Besagten Zeitpunkt war aber beim Beklagten eine Party mit 30 Leuten zugange, die das Telefonat mitbekommen haben Winken
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 11.05.05, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hensl hat folgendes geschrieben::
wer will Dir denn beweisen dass Du telefonisch dem Vertrag zugestimmt hast? Winken


Kleiner Aufruf zum Betrug?
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Hensl



Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 509

BeitragVerfasst am: 11.05.05, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Hensl hat folgendes geschrieben::
wer will Dir denn beweisen dass Du telefonisch dem Vertrag zugestimmt hast? Winken


Kleiner Aufruf zum Betrug?


Nein, normale Fragenstellung und eine Aufforderung sich den besagten Tag nochmal genau durch den Kopf gehen zu lassen ob nicht etwas übersehen wurde...
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Taixinomee
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Also irgendwie schreit so ein Gesetz nach Missbrauch...
Die können ja eigentlich auch irgendetwas inszenieren...
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