Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 11.05.05, 14:45 Titel: Rückforderungs-Recht bei Zweckerklärung?
Hallo,
Person A und B haben nach der Hochzeit eine Eigentumswohnung gekauft, jedoch reichte der Bank der Wert der Wohnung nicht als Sicherheit aus, also haben die Eltern von B eine Grundschuldeintragung auf deren eigenes Haus eintragen lassen und der Bank hierfür eine Zweckerklärung abgegeben. In dieser Erklärung steht jedoch nichts in Bezug auf A und B bzw. deren Darlehensverträgen. In den Darlehensverträgen wird jedoch bei "Sicherheiten" auf die Zweckerklärung hingewiesen.
A und B haben sich dann scheiden lassen und die Eltern von B haben sowohl die Wohnung gekauft als auch die Grundschuld an die Bank zurückgezahlt (freiwillig, also ohne dass die Bank ALLES versucht hat, das Geld von A und B zu bekommen).
Fragen:
- Braucht die Bank eine Vollmacht von den Eltern von B um A eine Kopie der Zweckerklärung zukommen zu lassen?
- Haben die Eltern von B das Recht die Grundschuld von A und B zurückzufordern?
Danke für Eure Anregungen!
Grüße
Yasmin _________________ Recht haben und Recht bekommen ist wohl doch immer zweierlei.....
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.