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Aber man muss doch eine Chance bekommen, die Beweggründe für die Notenvergabe zu erhalten?! Der Direktor teilte uns nur die Note mit - das kann doch nicht alles sein, oder doch?
Der Prüfling hat das Recht, eine Begründung für seine Note zu erhalten. Diese kann unmittelbar nach der Prüfung gefordert werden oder auch später. Aber nicht zu spät. Mündliche Prüfungen sind flüchtig. In dem Protokoll steht meistens wenig bis gar nichts. Am besten fertigt man eine eigene schriftliche Darstellung zum Prüfungsverlauf an und reicht die bei der Prüfungsbehörd - hier: Schule - herein, mit der Bitte um Stellungnahme der Prüfer.
Sie haben jederzeitiges Akteneinsichtsrecht. Das umfasst auch das Prüfungsprotokoll. Nur wird Sie dieses allein - s.o. - nicht schlauer machen.
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