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Anmeldungsdatum: 11.05.2005 Beiträge: 1 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 11.05.05, 18:36 Titel: Rückforderung von Anwärterbezügen
Hoffe, dass mir jemand weiter helfen kann.
Bin z.Z. Vi-Anwärterin und bereite ein Referat zu einem brisanten und aktuellen Thema vor.
Bei uns in der Behörde geht es im Moment darum, dass Anwärterbezüge zurück gezahlt werden sollen. Habe ich eigentlich auch kein Problem damit, wenn es rechtlich richtig ist.
Aber es sollen Bezüge von denen zurück gefordert werden, die nicht im öffentlichen Dienst bleiben, weil sie keine Anstellung bekommen bzw. wegen einer befristeten
(6 Monate) Halbtagsstelle als Angestellter kündigen. Aus der oberen Etage heisst es nun, dass die Verpflichtung, fünf Jahre im öffentlichen Dienst zu arbeiten, damit nicht gegeben ist und somit müssten die Bezüge zurück gezahlt werden. Ist das möglich und richtig?
Möglich ist das sicherlich, aber ob es richtig und vor allem rechtmäßig ist, da habe ich so meine Zweifel.
Eine Rückforderung der Anwärterbezüge hat nach dem, was ich in grauer Vorzeit mal gelernt habe, nicht zu erfolgen, wenn der ehemalige Anwärter die Gründe für das Nichtverbleiben im öD nicht selbst zu vertreten hat. Wenn er also nach Beendigung der Anwärterzeit nicht von der ausbildenden Dienststelle übernommen wird und auch keine ausbildungsadäquate Stellung an einer anderen Behörde findet - worum er sich natürlich bemühen muss - dürfte eine Rückzahlung nicht verlangt werden.
Ähnlich dürfte der Fall bei einer befristeten Halbtagsstelle liegen. Diese werden i.d.R. im Rahmen der Fürsorgepflicht angeboten, weil der Anwärter keinen Anspruch auf Alg I hat und damit er in der Zeit bis er eine andere Stelle findet nicht ganz mittellos dasteht. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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