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Verfasst am: 15.09.04, 10:56 Titel: Hypothese zur Mindestprofiltiefe an einem Kfz
Hallo allerseits,
hatte neulich eine kleine Diskussion mit meinem alten Herren und da niemand von uns seine Aussagen so recht mit Argumenten untermauern konnte, versuche ich diese jetzt hier zu finden:
Ein Kfz mit 3-4 mm Profiltiefe auf allen 4 Reifen baut einen Unfall, an dem es aber nicht Schuld ist!
Mein Vater meint nun es träfe den Fahrer/Halter mind. eine Teilschuld (wenn nicht sogar mehr), da diese Profiltiefe gerade jetzt im Herbst bei feuchter Fahrbahn und Laub kaum noch zu verantworten ist.
Meine These dagegen war, dass man als Fahrer/Halter so lange "Immunität" genießt wie die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm nicht unterschritten ist.
Wie sagt ihr zu dieser Sachlage? Gibt es da ein Standardverfahren oder muss hierbei von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden werden, nachdem man die Örtlichkeiten des Unfalls besichtigt hat?
Verfasst am: 15.09.04, 14:19 Titel: Re: Hypothese zur Mindestprofiltiefe an einem Kfz
Wenn die generelle Mitschuld des Fahrers 0% beträgt, kann er auch über sonstige Verstöße (kein Führerschein, keine TÜV-Plakette, verkehrsunsicheres Auto, nicht TÜV-genehmigte Umbauten) keine Mitschuld konstruiert bekommen.
Verfasst am: 15.09.04, 14:25 Titel: Re: Hypothese zur Mindestprofiltiefe an einem Kfz
Meine Hypothese ist, dass die Profiltiefe (1,6 oder 4 mm) bei Feuchte und Laub unerheblich ist (nicht rechtlich sonder physikalisch). Wichtig ist die Tiefe erst bei wirklichem Wasser auf der Straße.
Wenn Du mit 1,6 mm Profiltife innerorts bei 30 km/h die Vorfahrt genommen bekommst, dann hast Du bestimmt keine Teilschuld, fährst Du aber mit 80 km/h auf einer Landstraße durch einen Wald und kommst wegen dem Laub nicht rechtzeitig zum Stehen (in einer Gefahrensituation) dann kann Dir durchaus eine Teilschuld aufgebrummt werden. Nicht wegen dem Profil Deiner Reifen sondern wegen unangepaßter Fahrweise.
Verfasst am: 15.09.04, 15:51 Titel: Re: Hypothese zur Mindestprofiltiefe an einem Kfz
Das ist Unfug. Wenn z.B. das Fahrzeug verkehrsunsicher ist und ein Unfall bei einem intakten Fahrzeug vermeidbar gewesen wäre, dann würde genau daraus eine Teilschuld entstehen.
Verfasst am: 16.09.04, 11:05 Titel: Re: Hypothese zur Mindestprofiltiefe an einem Kfz
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Das ist Unfug. Wenn z.B. das Fahrzeug verkehrsunsicher ist und ein Unfall bei einem intakten Fahrzeug vermeidbar gewesen wäre, dann würde genau daraus eine Teilschuld entstehen.
Lies meine Antwort noch mal genau.
Ich schrieb "wenn die generelle Mitschuld 0% beträgt".
Damit meinte ich genau den Fall, daß nämlich der Zustand des Fahrzeugs nicht mitursächlich für den Unfall war.
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