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Kellereinbruch/fehlende Rechnung/geborgtes Werkzeug

 
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jikja
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.05.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.05.05, 13:04    Titel: Kellereinbruch/fehlende Rechnung/geborgtes Werkzeug Antworten mit Zitat

Hallo, mir wurden aus meinem ein 10 jahre alter Hilti bohrhammer entwendet. Die Hausratversicherung sagt es besteht fuer mich ein nachweis einer quittung da es sich um ein hochwertiges werkzeug mit nr. handelt (NP ~1400.-DM), habe ich trotzdem eine chance auf erstattung. ausserdem wurden noch zwei werkzeuge die ich mir von meinem franzoesischem schwiegervater geliehen habe entwendet (franz. Rechnungen vorhanden).
sind die verichert, einbruch wurde von der polizei aufgenommen.
Danke
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 13.05.05, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo jikja,

der VN muss beweisen, dass er die als gestohlen angegebenen Sachen tatsächlich hatte. Auf welche Weise er den Beweis führt, bleibt ihm überlassen. Grundsätzlich ist die Vorlage einer Anschaffungsrechnung am einfachsten, aber Zeugenaussagen sind grundsätzlich auch möglich.

Wenn der Beweis nicht gelingt, dass eine Hilti gestohlen wurde, wird halt nur eine einfache Schlagbohrmaschine bzw. Bohrhammer ersetzt.

Für die Sachen aus Frankreich gilt das gleiche: VN ist beweispflichtig, dass genau die Gegenstände gestohlen wurden.

voraussetzung für das Ganze ist natürlich, dass grundsätzlich ein ersatzpflichgtiger Einbruchdiebstahlschaden vorlag.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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