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Hallo, mir wurden aus meinem ein 10 jahre alter Hilti bohrhammer entwendet. Die Hausratversicherung sagt es besteht fuer mich ein nachweis einer quittung da es sich um ein hochwertiges werkzeug mit nr. handelt (NP ~1400.-DM), habe ich trotzdem eine chance auf erstattung. ausserdem wurden noch zwei werkzeuge die ich mir von meinem franzoesischem schwiegervater geliehen habe entwendet (franz. Rechnungen vorhanden).
sind die verichert, einbruch wurde von der polizei aufgenommen.
Danke
der VN muss beweisen, dass er die als gestohlen angegebenen Sachen tatsächlich hatte. Auf welche Weise er den Beweis führt, bleibt ihm überlassen. Grundsätzlich ist die Vorlage einer Anschaffungsrechnung am einfachsten, aber Zeugenaussagen sind grundsätzlich auch möglich.
Wenn der Beweis nicht gelingt, dass eine Hilti gestohlen wurde, wird halt nur eine einfache Schlagbohrmaschine bzw. Bohrhammer ersetzt.
Für die Sachen aus Frankreich gilt das gleiche: VN ist beweispflichtig, dass genau die Gegenstände gestohlen wurden.
voraussetzung für das Ganze ist natürlich, dass grundsätzlich ein ersatzpflichgtiger Einbruchdiebstahlschaden vorlag. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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