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Verfasst am: 14.05.05, 10:55 Titel: Vertrag zu gunsten dritter
Hallo,
wenn jemand bei der Bank seine Konten zu gunsten dritter für den Sterbefall einrichtet, dieser dritte die Verträge mit unterschrieben hat, Der Kontoinhaber nun verstirbt.......besteht auch hier Anspruch auf den Pflichtteil bei den erben oder kommt dort nur der begünstigte dritte dran??
Im Vertrag selber steht, das der Kontoinhaber solange er lebt jederzeit wiederrufen kann
Ein Vertrag zu Gunsten Dritter ist nicht Bestandteil der Erbmasse, da es sich um eine "Schenkung zu Lebzeiten" handelt. Diese erfolgt rechtlich bereits durch die Unterschrift des Begünstigten.
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