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Vertrag zu gunsten dritter

 
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dbgw
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.05.05, 10:55    Titel: Vertrag zu gunsten dritter Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn jemand bei der Bank seine Konten zu gunsten dritter für den Sterbefall einrichtet, dieser dritte die Verträge mit unterschrieben hat, Der Kontoinhaber nun verstirbt.......besteht auch hier Anspruch auf den Pflichtteil bei den erben oder kommt dort nur der begünstigte dritte dran??

Im Vertrag selber steht, das der Kontoinhaber solange er lebt jederzeit wiederrufen kann
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 14.05.05, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Vertrag zu Gunsten Dritter ist nicht Bestandteil der Erbmasse, da es sich um eine "Schenkung zu Lebzeiten" handelt. Diese erfolgt rechtlich bereits durch die Unterschrift des Begünstigten.
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