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Verfasst am: 15.05.05, 10:53 Titel: Schadensregulierung. Wie lange darf es dauern?
Unfallverursacher (A) streift beim Einparken das Fahrzeug von (B).
A meldet den Unfall sofort Ihrer KFZ-Versicherung, die daraufhin B anschreibt.
B besorgt sich einen Kostenvoranschlag in seiner Vertragswerkstatt und schickt diese neben einer Unkostenpauschale zzgl. Nutzungsausfall an die Versicherung.
1 Woche später möchte die Versicherung Bilder vom Unfallfahrzeug haben. Auch diese werden per e-mail noch am gleichen Tag zugeschickt.
Seitdem sind 2 Wochen vergangen, ohne eine Mitteilung seitens der Versicherung erhalten zu haben.
Wie ist hier weiter zu verfahren? Gibt es bestimmte Fristen, in denen der Schaden reguliert werden muss? B möchte nämlich sein Fahrzeug verkaufen und den Schaden nicht mehr reparieren lassen.
Vorschlag: ruf beim zuständigen Schaden-Sachbearbeiter an und frag nach dem Sachstand. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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