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Verfasst am: 04.10.04, 20:54 Titel: Re: Klausur am Samstag...
Nein, es kein regulärer Unterrichtstag.
Das heißt, ich könnte die (inzwischen geschriebene) Klausur anfechten?
Ist in meinem Fall nicht ratsam(weil 15 Punkte ) aber andere könnte das vielleicht wirklich interessieren, da in der 13 die Bedeutung einer Klausur doch immens ist.
Verfasst am: 04.10.04, 20:55 Titel: Re: Klausur am Samstag...
Nein, es kein regulärer Unterrichtstag.
Das heißt, ich könnte die (inzwischen geschriebene) Klausur anfechten?
Ist in meinem Fall nicht ratsam(weil 15 Punkte ), aber andere könnte das vielleicht wirklich interessieren, da in der 13 die Bedeutung einer Klausur doch immens ist.
Verfasst am: 04.10.04, 21:37 Titel: Re: Klausur am Samstag...
Das sehe ich anders.
Die Schulbesuchsverordnung (Baden-Württemberg) schreibt vor:
§1 Abs. 1: 'Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen ... '
Es wird also zwischen Unterricht und übrigen Veranstaltungen der Schule unterschieden.
Eine Klausur ist kein Unterricht, sondern dient der Erfolgskontrolle.
Der Samstag ist ein Werktag wie jeder andere Tag der Woche auch, außer Sonntag und gesetzliche Feiertage. Warum sollte man da keine Klausuren schreiben lassen? Dadurch wird es doch möglich, dass an den übrigen Tagen regulärer Unterricht gehalten werden kann, den zu besuchen die Schüler verpflichtet sind.
Offenbar hatte in der Klasse niemand Probleme, an einem Samstag die Klausur zu schreiben. Also was soll's?
Verfasst am: 05.10.04, 03:45 Titel: Re: Klausur am Samstag...
Sie müssten halt bitte sagen, aus welchem Bundesland Sie kommen. In NRW gilt § 2 II 1 SchulpflG: "Der Unterricht kann auf fünf Wochentage verteilt werden, wenn das Regelmaß der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schüler dies im Rahmen einer sachgemäßen Unterrichtsverteilung zulässt." Regelfall ist demnach - noch, das ändert sich nächstes Jahr - die Sechs-Tage-Woche.
Die Lösung Ihres Problems dürfte wirklich bei der Frage liegen, ob der Sonnabend regulärer Unterrichtstag ist bzw. als als solcher ausgestaltet werden darf. Würde z.B. die Klausur an einem Sonntag oder einem Feiertag geschrieben, scheint mir klar, dass von den Schülern die Teilnahme nicht verlangt werden kann.
Ein noch ganz anderes Problem ist dann übrigens, ob die Schüler, die die Klausur mitgeschrieben haben, obwohl sie dies nicht hätten tun müssen, sich nachträglich bei Nichtbestehen der Klausur auf die Rechtswidrigkeit des Prüfungstermins berufen dürfen. Da bin ich skeptisch.
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