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Wer Zahlt Anwaltskosten?

 
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Mike123
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Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.05.05, 10:07    Titel: Wer Zahlt Anwaltskosten? Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Mieterin ist am 01.04.05 ausgezogen. Leider habe ich auf dem Wohnungsübergabeprotokoll unterschrieben, dass ich die Kaution (500,-€) bis zum 01.05.05 zurückzahle insofern bis dahin keine Nebenkostenabrechnung erfolgt ist. Am 10.05.05 habe ich eine vorläufige Nebenkostenabrechnung (für 2004 + Anfang 2005) verschickt. In dieser Abrechnung (Nachzahlung weit über 500,- €) ist zwar die Heizkostenabrechnung für 2004 enthalten, die anderen Beträge sind allerdings aus der Abrechnung 2003 entnommen, da ich selber noch keine Abrechnung von meinem Verwalter erhalten habe. Ich habe meine Mieterin ausdrücklich darum gebeten mich anzurufen, wenn mit bei Abrechnung etwas unklar ist.

Heute habe ich einen Brief von einem Anwalt erhalten und soll die Kaution unverzüglich bezahlen. Anbei eine Anwaltsrechnung von 80,- €.

Ich bin ja bereit die Kaution zu bezahlen, da ich dies leider auch unterschrieben habe.
Aber muss ich auch die gegnerischen Anwaltskosten bezahlen?

Vielen Dank
Mike
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Borg_28
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: 20.05.05, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

So weit ich es weiß bezahlt jeder seinen Anwalt selbst bis zu dem Augenblick, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt... Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren Smilie
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 20.05.05, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

ich meine nein.
erstmal aus dem von Borg genannten Grund. Und dann wg. der Schadensminderungspflicht. Der Exmieter hätte sich ja erstmal melden können/müssen.

Gruss det11
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Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
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Mike123
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.05.05, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Im Anwaltsschreiben steht nun, ich soll die Kaution auf das Konto des Anwalts überweisen.

Auf welches Konto überweise ich nun die Kaution? Anwalt oder Mieterin?
Hat dies womöglich etwas mit Schuldeingeständnis zu Tun?
Sorry, aber ich kenne mich in diesen Rechtsfragen überhaupt nicht aus.

Mike
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det11
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 20.05.05, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde die Kaution zurückhalten (Sparbuch?) und dem Anwalt schreiben, dass da noch eine Nachzahlung fällig ist (hab ich doch richtig gelesen, oder?) und noch schreiben, dass die 500€ mit den bisher aufgelaufenen Nebenkosten AUFgerechnet werden.
Für den Differenzbetrag würde ich eine Zahlungsfrist von ca. 14Tagen setzen.

Gruss det11
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Mike123
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.05.05, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde ja gerne die Kaution behalten, doch leider habe ich ja auf dem Übernahmeprotokoll unterschrieben, das ich die Kaution bis zum 01.05.05 zurückzahle wenn keine Abrechnung erfolgt. Laut Anwalt ist es eh nur eine vorläufige Abrechnung und zudem auch noch angeblich nicht korrekt. Ich möchte eigentlich weitere Kosten vermeiden, da ich keinen Rechtschutz habe.
Ich denke es läuft darauf hinaus, dass die Mieterin die Kaution unbedingt haben möchte und dann die Nachzahlung nicht zahlen will bzw. dagegen angehen will. Mein Vorschlag war nämlich das Sparbuch solange bestehen zu lassen, bis die endgültige Abrechnung erfolgt ist. Das einzige unklare ist sowieso nur das Wassergeld, alles andere sind fixe Kosten.

Mike
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.05.05, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Borg_28 hat folgendes geschrieben::
So weit ich es weiß bezahlt jeder seinen Anwalt selbst bis zu dem Augenblick, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt... Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren Smilie


Entscheidend ist die Frage des Verzugs. Der Vermieter war - da das Zahlungsziel klar terminiert war - seit dem 2.5. 0:00 Uhr in Verzug, womit er auch ersatzpflichtig für anfallende Rechtsverfolgungskosten (auch vorgerichtliche) der Gegenseite ist.

Eine Schadensminderungspflicht gibt es AFAIK in sofern nicht, da man grundsätzlich bei jedem Rechtsstreit argumentieren könnte, ohne Anwalt wäre es billiger gekommen. Der Gläubiger, dessen Schuldner in Verzug ist, muß aber eben gerade nicht auf anwaltliche Hilfe verzichten und sich der Gefahr aussetzen, wegen Laienfehlern seines Anspruchs verlustig zu gehen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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