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Kann Scheidung auch in Abwesenheit ausgesprochen werden?

 
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Connie
Gast





BeitragVerfasst am: 09.10.04, 17:49    Titel: Kann Scheidung auch in Abwesenheit ausgesprochen werden? Antworten mit Zitat

Hallo!
Normalerweise hätte ich Ende Oktober meinen Scheidungstermin. Er wurde vorgezogen, da ich schwanger bin von meinem neuen Freund. Nun bin ich schwer erkrankt und nicht reisefähig, ca. 400 km von hier. Meine Anwältin meint, man könne die Scheidung auch in meiner Abwesenheit erklären. Aber ich habe Angst, dass mein Mann wieder so viel Lügen erzählt, es geht auch noch um eine Unterhaltsklage, Sorgerecht meinerseits und anderes. Wäre es nicht besser, das Ganze zu vertagen. Mit der Vaterschaftsanerkennung gibts keine Probleme, mein Freund wird beim Jugendamt eine Erklärung abgeben, dass er der Vater ist. Oder wäre es sogar möglich eine Anhörung hier beim Amtsgericht abzugeben? Das wäre mir am Liebsten. Wer weiß Rat?
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H.L.
Gast





BeitragVerfasst am: 09.10.04, 18:17    Titel: Re: Kann Scheidung auch in Abwesenheit ausgesprochen werden? Antworten mit Zitat

Wenn es nur um die Scheidung geht, können Sie beantragen, beim Gericht Ihres Wohnortes angehört zu werden, oder ganz auf Ihr persönliches Erscheinen zu verzichten.
Bei den anderen Punkten müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie persönlich etwas erklären wollen oder auf Ihre Anwältin vertrauen, die ja auch alles schirftlich vortragen muss. Ihr Mann wird am Gericht das das Verfahren führt gehört.
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Connie
Gast





BeitragVerfasst am: 09.10.04, 20:28    Titel: Re: Kann Scheidung auch in Abwesenheit ausgesprochen werden? Antworten mit Zitat

Danke für Ihre Antwort! Es geht eben nicht nur um die Scheidung. Ich habe natürlich große Angst, dass mein Mann wieder Lügen erzählt. Ich bin ja nicht da und kann mich nicht dagegen wehren. Eigentlich möchte ich auch nicht, dass meine Anwältin das schriftlich macht. Ich vertraue ihr nicht. Leider bekomme ich ratenfreie PKH und kann nicht ständig den Anwalt wechseln. Meine Anwältin wohnt ja auch so weit entfernt. Ich möchte es lieber vertagen oder die Anhörung hierher verlegen ans Amtsgericht. Ob das für die anderen Verfahren auch möglich ist?
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H.L.
Gast





BeitragVerfasst am: 10.10.04, 09:21    Titel: Re: Kann Scheidung auch in Abwesenheit ausgesprochen werden? Antworten mit Zitat

grundsätzlich ja, aber das hilft Ihnen ja nicht, wenn Sie meinen, auf mündliche Angaben Ihres Mannes reagieren zu müssen. Dann ist es schon besser, wenn Sie selbst auch vor Gericht erscheinen. Dann müssten Sie eben ggflls um eine Terminsverlegung bitten.
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Connie
Gast





BeitragVerfasst am: 10.10.04, 09:46    Titel: Re: Kann Scheidung auch in Abwesenheit ausgesprochen werden? Antworten mit Zitat

Meinen Sie, dass das möglich ist? Mein Mann klagt ja aufs Umgangsrecht, obwohl ich ihm erlaubt habe, seine Tochter zu sehen. Es soll einfach eine einheitliche Regelung gefunden werden. Er will seine Tochter schon donnerstags abholen, ich bin aber dagegen, da sie bis Freitagmittag in den Kindergarten geht und nächstes Jahr zur Schule. Ich muß mich doch irgendwie rechtfertigen können und seinen Lügen kontern. Die Frage ist nur, ob der Richter die Terminverlegung befürwortet. Mein Mann klagt ja auf Härtefallscheidung und möchte ja nicht als der Vater des Kindes dastehen. Das ist er ja rechtlich auch so lange, bis die Scheidung durch ist. Alles ziemlich verzwickt, ich weiß, meine größte Sorge ist, meine Tochter an ihn zu verlieren. Gut, sie lebt mittlerweile ja auch schon über 5 Monate hier bei mir und meinem Lebensgefährten und geht regelmäßig in den Kindergarten, aber 2 große Kinder leben noch bei meinem Mann. Der eine macht aber schon seine Lehre. Ich hab halt Angst, dass das Gericht mir meine Tochter wegnimmt. Eine Anhörung hier wäre wirklich das beste, denke ich. Meine Anwältin möchte aber den Termin nicht verschieben und allein hingehen. Ich traue ihr aber nicht, sie sagt zwar immer, solange ich ihre Mandantin wäre, würde mir niemand mein Kind wegnehmen, aber das ist mir zu unsicher. Zumal sie ja auch bis zum Termin in Urlaub geht und nicht erreichbar ist. Was mach ich nur?
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MännerSCHUTZ
Gast





BeitragVerfasst am: 10.10.04, 16:08    Titel: Re: Kann Scheidung auch in Abwesenheit ausgesprochen werden? Antworten mit Zitat

Connie hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Normalerweise hätte ich Ende Oktober meinen Scheidungstermin. Er wurde vorgezogen, da ich schwanger bin von meinem neuen Freund. Nun bin ich schwer erkrankt und nicht reisefähig, ca. 400 km von hier. Meine Anwältin meint, man könne die Scheidung auch in meiner Abwesenheit erklären. Aber ich habe Angst, dass mein Mann wieder so viel Lügen erzählt, es geht auch noch um eine Unterhaltsklage, Sorgerecht meinerseits und anderes. Wäre es nicht besser, das Ganze zu vertagen. Mit der Vaterschaftsanerkennung gibts keine Probleme, mein Freund wird beim Jugendamt eine Erklärung abgeben, dass er der Vater ist. Oder wäre es sogar möglich eine Anhörung hier beim Amtsgericht abzugeben? Das wäre mir am Liebsten. Wer weiß Rat?


Tjo vom ersten Mann noch nichtmal geschieden und schon wieder schwanger...
Das ist DEIN Problem!
Würdest du nicht so nen Wanderpokal sein hättest du auch keine Probleme!
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Connie
Gast





BeitragVerfasst am: 10.10.04, 18:23    Titel: Re: Kann Scheidung auch in Abwesenheit ausgesprochen werden? Antworten mit Zitat

Tja, bei so Kerlen wie Dir ist es kein Wunder, dass Frau sich einen anderen sucht. Ich tu wenigstens was dafür, dass das deutsche Volk nicht ausstirbt im Gegensatz zu Dir männlichen Emanze! Wahrscheinlich mal wieder so ein unfruchtbarer Macho, der es nicht ertragen kann, dass wir Frauen die Kinder kriegen.
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