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Unerlaubte Hilfe in Steuersachen

 
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schnubbi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.05.05, 09:52    Titel: Unerlaubte Hilfe in Steuersachen Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

gemäß § 5 Abs. 1 StBerG dürfen nur die in §§ 3 und 4 genannten Personengruppen geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen erteilen.

Nun folgender Fall: Ein Finanzbeamter wird außerhalb seines Dienstes zu einem steuerrechtlichen Sachverhalt gefragt. Dieser gibt entsprechende Auskunft und bietet auch die ein oer andere Gestaltungsmöglichkeit an. Das Ganze aber unentgeltlich.

Liegt hier schon eine geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen vor? Oder wie ist der Begriff "geschäftsmäßig" auszulegen. (Wenn möglich irgendwelche Quellen angeben)

Wäre ein Finanzbeamter denn befugt, zum Beispiel hier im Forum auf Fragen zu antworten?

Danke schonmal im Voraus.
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lawyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Dies ist keine Frage aus dem Beamtenrecht. Sie kann allenfalls aus der Sicht des Nebentätigkeitsrechts von Bedeutung sein, z.B. genehmigt man einem Finananzbeamten aus der Steuerverwaltung eine Nebentätigkeit als Steuerberater (dies könnte mit dem dienstlichen Interesse kollidieren)
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schnubbi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ja, so richtiges Beamtenrecht ist das nicht.

Allerdings will der Beamte ja gar nicht regelmäßig einer Nebentätigekit nachgehen, sondern einfach gelegentlich Auskünfte erteilen (unentgeltlich). Nun weiß er ebend nicht, ob es da einen Konflikt mit seinem Status als Landesbeamter gibt.
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