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Schwerbehindert und DU

 
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Quasselstripp
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Anmeldungsdatum: 16.05.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.05.05, 20:15    Titel: Schwerbehindert und DU Antworten mit Zitat

Hallo, ich haben einen GdB von 70 mit den Merkmalen G und B. Bin in TZ 50 % an einer Hauptschule als Fachlehrerin für Hauswirtschaft tätig. Da mir dieser Dienst sehr schwer fällt aufgrund meiner Krankheit, ist die Frage, kann ich aufgrund der Schwerbehinderung Antrag auf DU stellen? Habe ich da Aussicht? Normalerweise wird eine Kur verordnet, doch bei meiner Krankheit - MS - besteht leider keine Aussicht auf Besserung Traurig . Wie verhalte ich mich da am besten? Habe ich Anspruch auf Stundenkürzung? Vielen Dank für eine aussagekräftige Antwort, weiss nicht, wohin ich mich wenden soll. Lachen
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kunne60
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 06:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es wirklich nur um eine Auskunft geht, welche Möglichkeiten du hast, dann wende dich doch am besten an den Schwerbehindertenvertreter deines Bereiches. Die Leute können dir Auskunft geben und vor allen Dingen kennen sie auch die Besonder- heiten deiner Behörde ( Schulamt ??? ) .

Aber auch vom zuständigen Versorgungsamt bekommt man entsprechende Auskünfte gern erteilt.

mfg

Kunne60
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lawyer
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage, ob Sie dienstunfähig sind, kann nur ein Arzt beantworten. Die Tatsache, dass Sie schwerbehindert sind, ist kein Indiz dafür, dass Sie auch dienstunfähig sind.
Sie können einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit stellen. Das Gutachten kann dann zu folgenden Ergebnissen führen:
- Sie sind voll dienstfähig.
- Sie sind als Lehrerin nicht mehr einsetzbar, können aber mit dem Umfang Ihrer bisherigen Arbeitszeit auf einen anderen Arbeitsplatz gem. § 42 Abs. 3 BBG umgesetzt werden
- Sie sind nur in einem bestimmten Umfang (mindestens 50%) teildienstfähig, d.h. Sie erhalten dann Dienstbezüge in dem Umfang, in dem Ihre Arbeitszeit herbgesetzt wird (z.B. 60%) mindestens aber die Bezüge in Höhe der Versorgung, die Sie zu erhalten hätten, wenn Sie in den Ruhestand versetzt worden wären.
- Sie sind voll dienstunfähig und werden in den Ruhestand versetzt.
Ob es in Ihrem Bundesland die Möglichkeit gibt, aus gesundheitlichen Gründen einen vorübergehende Stundenermäßigung unter Beibehaltung der derzeitigen Bezüge gibt, aknn ich nicht beurteilen. Eine derartige Maßnahme wäre aber nur möglich, wenn mit der Entlastung die volle Dienstfähigkeit wieder hergestellt werden kann; sie grieft nicht bei chronischen Erkrankungen.
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