Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Auf sich selbst wetten.
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Auf sich selbst wetten.

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
TonyK
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 07:35    Titel: Auf sich selbst wetten. Antworten mit Zitat

Hallo,

ist es rechtlich zulässig auf sich selbst als Boxer, bzw. auf die eigene Mannschaft beim Fussbal oder änliches, also da zu wetten wo man selbst aktiv den ausgang der Wette beeinflußt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 15:04    Titel: Re: Auf sich selbst wetten. Antworten mit Zitat

TonyK hat folgendes geschrieben::
ist es rechtlich zulässig auf sich selbst als Boxer, bzw. auf die eigene Mannschaft beim Fussbal oder änliches, also da zu wetten wo man selbst aktiv den ausgang der Wette beeinflußt?


Es ist nicht rechtswidrig, mit einem Wettanbieter einen solchen Wettvertrag abzuschließen. (Wie es dann zu beurteilen wäre, wenn der Eintritt der (Wett-)Bedingung entgegen Treu und Glauben hebreigeführt vereitelt wird, kan ich nicht sagen:

162 BGB hat folgendes geschrieben::
Wird der Eintritt der Bedingung von der Partei, zu deren Nachteil er gereichen würde, wider Treu und Glauben verhindert, so gilt die Bedingung als eingetreten.
Wird der Eintritt der Bedingung von der Partei, zu deren Vorteil er gereicht, wider Treu und Glauben herbeigeführt, so gilt der Eintritt als nicht erfolgt.


---> Selbst wenn der Wettvertragspartner die Wette in Kenntnis der Beeinflußbarkeit des Eintritts der Wettbedingung durch seinen Wettpartner eingegangen wäre, würde er vielleicht (erst dann?) nicht zur Leistung verpflichtet sein, wenn das Ergebnis "treuwidrig" manipuliert worden wäre.

Man könnte sich höchstens gegenüber dem Wettanbieter oder Dritten vertragswidrig verhalten, soweit man sich diesen gegenüber verpflichtet hätte, keine derartigen Wettverträge einzugehen.

mbG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Aber nicht vergessen, was die jeweiligen Satzungen der zugehörigen Verbände aussagen; die DFB-Satzung etwa dürfte das spätestens seit dem jüngsten Wett-Skandal untersagen.

Moralisch unbedenklich ist es auf jeden Fall, solange man auf den eigenen Erfolg und nicht auf den eigenen Mißerfolg wettet. Winken
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.