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Verfasst am: 17.05.05, 08:20 Titel: Was ist ein amtsärztliches Gutachten?
Hallo,
was ist eigentlich ein amtsärztliches Gutachten? Manchmal steht im Gesetz etwas über ein ärztliches Gutachten.
§ 44 Bundesbeamtengesetz sagt:
Hält der Dienstvorgesetzte den Beamten auf Grund eines amtsärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand, beim Bundeseisenbahnvermögen und im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auch auf Grund des Gutachtens eines beamteten Arztes, eines Vertrauensarztes, in Ausnahmefällen eines Facharztes für dienstunfähig und beantragt dieser die Versetzung in den Ruhestand nicht, so teilt der Dienstvorgesetzte dem Beamten oder seinem Vertreter mit, dass seine Versetzung in den Ruhestand beabsichtigt sei; dabei sind die Gründe für die Versetzung in den Ruhestand anzugeben.
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
Verfasst am: 17.05.05, 13:06 Titel:
Amtsarzt werden die Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen genannt.
Sie sind in der Regel bei den Kreisverwaltungen und den kreisfreien Städten angestellt. Neben allgemeinen Aufgaben im öffentlichen Gesundheitswesen wie z.B. Einschulungsuntersuchungen, Reihenuntersuchungen u.ä. ist ihre Tätigkeit vor allem für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, insbesondere die Beamten, von großer Bedeutung. So führen sie die Einstellungsuntersuchungen durch, entscheiden über die Bewilligung von Kuren und erstellen Gutachten bei Pensionierungen aus gesundheitlichen Gründen.
Es muss nicht nur ein Amtsarzt sein. Bei vielen Dienstherrn gibt es eigene "Betriebsärzte" oder es wird auf Vertrauensärzte delegiert.
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