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Was ist ein amtsärztliches Gutachten?

 
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Kuddel300
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 08:20    Titel: Was ist ein amtsärztliches Gutachten? Antworten mit Zitat

Hallo,

was ist eigentlich ein amtsärztliches Gutachten? Manchmal steht im Gesetz etwas über ein ärztliches Gutachten.

§ 44 Bundesbeamtengesetz sagt:

Hält der Dienstvorgesetzte den Beamten auf Grund eines amtsärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand, beim Bundeseisenbahnvermögen und im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auch auf Grund des Gutachtens eines beamteten Arztes, eines Vertrauensarztes, in Ausnahmefällen eines Facharztes für dienstunfähig und beantragt dieser die Versetzung in den Ruhestand nicht, so teilt der Dienstvorgesetzte dem Beamten oder seinem Vertreter mit, dass seine Versetzung in den Ruhestand beabsichtigt sei; dabei sind die Gründe für die Versetzung in den Ruhestand anzugeben.

Wer ist nun Amtsarzt? Wer kann es ausstellen?

Gruß
Kuddel300
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lawyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Amtsarzt werden die Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen genannt.
Sie sind in der Regel bei den Kreisverwaltungen und den kreisfreien Städten angestellt. Neben allgemeinen Aufgaben im öffentlichen Gesundheitswesen wie z.B. Einschulungsuntersuchungen, Reihenuntersuchungen u.ä. ist ihre Tätigkeit vor allem für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, insbesondere die Beamten, von großer Bedeutung. So führen sie die Einstellungsuntersuchungen durch, entscheiden über die Bewilligung von Kuren und erstellen Gutachten bei Pensionierungen aus gesundheitlichen Gründen.
Es muss nicht nur ein Amtsarzt sein. Bei vielen Dienstherrn gibt es eigene "Betriebsärzte" oder es wird auf Vertrauensärzte delegiert.
Cool
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Kuddel300
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 06:47    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn im Gesetz oder andere Vorgabe aber ausdrücklich Amtsarzt steht, was dann? Dann sollte es doch ein Amtsarzt sein oder nicht?

Gruß
Kuddel300
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lawyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

ohne genaue Kenntnis der Vorschrift kann man dazu nichts sagen Traurig
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