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Habe mal ein paar sehr wichtige fragen ob die bestimmungen verletzt wurden oder nicht?
AGB - Klauseln von verschiedenen Unternehmen:
1.)Wir sind berechtigt den PKW auch in anderen als der bestellten Farbe zu liefern.
2.)Sollten es die wirtschaftlichen Umstände erfordern, so können
nachträglich jederzeit die Verkaufspreise entsprechend erhöht werden.
3.) Reklamationen sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang
möglich; bei einer nicht mehr möglichen Nachbesserung einer mangelhaften Ware wird eine Rücktrittserklärung bzw. eine Preisherabsetzung ausgeschlossen.
6.) Im Falle des Zahlungsverzugs ist eine Vertragsstrafe von 25% des Kaufpreises zu Zahlen.
4.) Grundsätzlich gelten die AGB, schriftlich oder mündlich getroffene
Vereinbarungen sind unwirksam.
5.) Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung des
Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
7.) Mit´dem Kauf eines Fernseh gerätes verpflichtet sich der Käufer, alle Notwendigen Reparaturen in der Werkstatt des Verkäufers durchführen zu lasssen.
8.) Der Käufer ist nicht berechtigt, auch bei rechtzeitiger und begrüdeter Rüge oder aus anderen Gründen , vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten oder zu kürzen.
Bitte um eine Angabe mithilfe des BGB.
Brauche dazu die Paragraphen+ Absätze bzw die ausführlichen Antworten dazu.
Welche Bestimmungen sollen verletzt sein ? Gesetzliche Regelungen durch die oben genannten Klauseln ? Das ist durchaus möglich, aber wenn sie AGB erstellen oder Ihnen nachteilige Klauseln auf Ihre Wirksamkeit geprüft haben wollen, sollten sie zu einem Anwalt gehen, weil sie in diesem Forum zu den Klauseln mindestens drei verschiedene Meinungen hören werden.
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