Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 10.10.04, 09:41 Titel: Schlussabnahme/ Gebrauchsabnahme d. Bauamt
Wir sind trotz Architekt + Bauleiter total in Zeitverzug. In der 44KW 2003 sollte z.B. der Rohbau fertig sein. War im Juli 2004 noch immer nicht komplett fertig.
Durch eigene Vergabe haben wir es nun geschafft einen Zustand herzustellen, dass das Haus bewohnbar ist und wir ziehen einfach ein.
Es fehlt: Herstellung der Aussenanlagen, Anbringen WDVS (also Wärmedämmung und Aussenputz, erfolgt ab 18.10.), Innentüren, Holz-Handläufe an den Treppengeländern.
Aussenanlagen werden wir aus Witterungs- und finanziellen Gründen in diesem Jahr nicht mehr machen.
Fragen:
1. Was wird bei der Schlussabnahme Bauamt geprüft?
2. Welche Unterlagen müssen vorliegen?
3. Kann man Infos darüber im Internet erhalten? (Land NRW)
4. Kostet es Strafe wenn man vor der Schlussabnahme einzieht? Welche Gründe werden ggf akzeptiert?
Vielen Dank im voraus
Verfasst am: 10.10.04, 11:48 Titel: Re: Schlussabnahme/ Gebrauchsabnahme d. Bauamt
Es stellt sich die Frage, ob das Bauamt überhaupt eine Bauabnahme nach Fertigstellung des Vorhabens durchführt. Die Baugenehmigung müsste darüber Aufschluß geben.
In B-W. ist die Bauabnahme z.B. nicht mehr, wie früher, obligatorisch, sondern wird nur noch durchgeführt, wenn sie in der Baugenehmigung oder vor Abschluß der Arbeiten extra angeordnet wird. Bei Ein- oder Zweifamlienhäusern wird i.d.R. keine Abnahme durchgeführt. Es ist dann das Problem des Bauherrn, wenn er zunächst in einem rohbaumäßigen Zustand wohnen muss. Sollte jemand wegen eines fehlenden Geländers abstürzen geht das aber auf die Kappe des Bauherr oder evtl. noch des Bauleiters.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.