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Öffentliche Rundfunkanstalten

 
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Borg_28
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 10:33    Titel: Öffentliche Rundfunkanstalten Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

dies ist wahrscheinlich nicht der erste Beitrag dazu, es interessiert mich jedoch brennend.
Gibt es verfassungsrechtlich irgendeinen Hebel gegen die "Zwangsverordnung" Öffentliche Fernsehsender? Es kann doch wohl nicht sein, dass ich gezwungen werde, dies Zeug zu bezahlen nur weil ich einen Fernsehapparat besitze und damit Programme empfangen kann!!!
Aufgrund welcher uralten Verordnung darf mich der Staat dazu zwingen?

Meine Idee ist folgende: dass Pay-TV funktioniert und auch sicher (zumindest mittlerweile) gegen die breite Masse an Schwarzsehern ist dürfte ja langsam bekannt sein. Also könnte doch ARD und ZDF die Sender verschlüsseln. Der vorgeschoben Grund der Verpflichtung zu einem Informationsangebot ist ja auch mittlerweile nichtig, wir haben mehr als genug Fernsehsender, die man über Sendelizenzen entsprechend kontrollieren kann (z.B. Ausstrahlung von Parteiwerbung bzw. Nachrichten).

Gibt es denn keine Möglichkeit gegen diese Machenschaften erfolgreich vorzugehen, zur Not über eine Verfassungsklage? Wie würden die Chancen aussehen?

Als Vergleich: ich wohne in einer Wohnung, die unmittelbar an einer Straßenbahnhaltestelle liegt. Kann ich deswegen verpflichtet werden eine Monatskarte zu kaufen (ich habe ja die Möglichkeit, dieses "Angebot" zu nutzen)? Wohl eher weniger...

Warum geht das aber mit diesen tollen Programmen?
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie würden die Chancen aussehen?
= NULL

das ist ME schon öfter versucht worden
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 11:00    Titel: Re: Öffentliche Rundfunkanstalten Antworten mit Zitat

Borg_28 hat folgendes geschrieben::
Als Vergleich: ich wohne in einer Wohnung, die unmittelbar an einer Straßenbahnhaltestelle liegt. Kann ich deswegen verpflichtet werden eine Monatskarte zu kaufen (ich habe ja die Möglichkeit, dieses "Angebot" zu nutzen)?


Schlechter Vergleich.
Besserer Vergleich: müssen Sie hinnehmen, daß Ihre Steuern/Abgaben auch zur Finanzierung der Straßenbahn verwendet werden, obwohl Sie diese nicht nutzen? Ja. Smilie
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Borg_28
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Es gab ja mal diesen Fall der Blackboxen für Fernsehgeräte. Diese Blackbox blockte alle öffentlichen Sender. Warum hat das nicht "funktioniert", ich meine mich daran zu erinnern, dass das mal bis vor den BGH ging.
Voraussetzung für die Zahlungspflicht der Rundfunkgebühren ist ja, dass ich ein Fernsehgerät besitze, mit dem ich die Möglichkeit habe, öffentlich rechtliche Sender zu empfangen. Warum kann ich dann mit einem entsprechend Modifizierten Gerät mich nicht davon abmelden?
An der Kontrollmöglichkeit kann man das ja wohl kaum festmachen, denn nehmen wir folgendes an:
Person A besitzt einen PKW ohne KAT. Er ärgert sich über die hohen Steuern und läßt sich nachträglich solch einen KAT einbauen. Nach der Eintragung der neuen Schadstoffklasse gibt es ja auch keine Kontrollmöglichkeit mehr für den Staat, Person A könnte ihn ja wieder entfernen und verkaufen... (sehen wir mal vom TÜV alle zwei Jahre ab).
Gibt es in Sachen GEZ keine solchen Umgehungsmöglichkeiten?
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XChris
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Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Was mich hierbei interssieren würde ...

Eine Grundversorgung soll abgesichert werden. Das ist das Ziel.
Ist dieses Ziel nicht weit überschritten?

Man beachte:

- mehr als 250 öffentlich rechtliche Radioprogramme
- mehr als 50 öffentlich rechtliche TV Programme

Chris
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Besserer Vergleich: müssen Sie hinnehmen, daß Ihre Steuern/Abgaben auch zur Finanzierung der Straßenbahn verwendet werden, obwohl Sie diese nicht nutzen? Ja.

Noch schlechterer Vergleich. Steuern sind nicht zweckgebunden.


@Borg_28
Halten SIe einfach keine Geräte zum Empfang bereit. Das Geträller aus Fernseher und Radio brauch sowieso kein Mensch das Internet bietet alles. Fussball kann man ggf. auch in der Kneipe um die Ecke gucken. Die grössere Sauerei bei der Sache ist ja das man ab 2007 zahlen soll nur weil man auf ARD.de vorbeisurfen könnte...
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

XChris hat folgendes geschrieben::
Was mich hierbei interssieren würde ...

Eine Grundversorgung soll abgesichert werden. Das ist das Ziel.
Ist dieses Ziel nicht weit überschritten?

Man beachte:

- mehr als 250 öffentlich rechtliche Radioprogramme
- mehr als 50 öffentlich rechtliche TV Programme

Chris


Die ihrem Auftrag nach jeweils ganz Deutschland abdecken?

Die meisten Sender sind Regionalsender, deren Versorgungsausgabe nur einen kleinen Teil der Landkarte abdeckt. Die Zahlen relativieren sich dadurch dann doch sehr.

Quantität ist auch nicht allein entscheidend. Inhaltliche "Qualität" dürfte auch eine große Rolle spielen.

Ob das bisherige Maß eine Grundversorgung überschreitet? Darüber kann man trefflich streiten... Ob das bisherige Maß ggf. ein zweckfremder historischer Anachronismus ist der aus zweckfremden Gründen erhalten wird? O_O keine Ahnung! Seltsamerweise ist an verlässliche Informationen schwer heranzukommen. Aber vielleicht geht es ja nur mir so.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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XChris
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

[quote]
Die ihrem Auftrag nach jeweils ganz Deutschland abdecken?
[quote]

?
Ich meine damit _unterschiedliche_ Programme nicht eine bestimmte Anzahl von Sendemasten Smilie Also die zig Allgemeinen, Narichten, Musik, Kultur und Kinderprogramme der öffentlich rechtlichen Anstalten.

Zitat:

Die meisten Sender sind Regionalsender, deren Versorgungsausgabe nur einen kleinen Teil der Landkarte abdeckt. Die Zahlen relativieren sich dadurch dann doch sehr.


Was hat das mit Grundversorgung der Allgemeinheit zu tun?

Zitat:

Quantität ist auch nicht allein entscheidend. Inhaltliche "Qualität" dürfte auch eine große Rolle spielen.


OKay. Ich lass mir gerne 2 Allgemeine Programme, einen Nachrichtenkanal, einen Kinderkanal, sagen wir für jedes Bundesland ein regionales Programm gefallen und sagen wir 5 Kulurprogramme gefallen ... aber da sind wir weit drüber. Ist der begriff Grundversorgung wirklich so extrem dehnbar?

Zitat:

Ob das bisherige Maß eine Grundversorgung überschreitet? Darüber kann man trefflich streiten... Ob das bisherige Maß ggf. ein zweckfremder historischer Anachronismus ist der aus zweckfremden Gründen erhalten wird? O_O keine Ahnung! Seltsamerweise ist an verlässliche Informationen schwer heranzukommen. Aber vielleicht geht es ja nur mir so.


Es gibt genug Seiten, die man mit google leicht findet, die einem detailiert sagen, ob TV / Radio Kanal öffentlich ist und welchen Charakter diese haben.

Chris
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Die meisten Sender sind Regionalsender, deren Versorgungsausgabe nur einen kleinen Teil der Landkarte abdeckt. Die Zahlen relativieren sich dadurch dann doch sehr.


XChris hat folgendes geschrieben::

Was hat das mit Grundversorgung der Allgemeinheit zu tun?


Informieren Sie sich am besten einmal, was unter den Begriff der Grundversorgung fällt. Es geht ganz gewiss nicht darum dem Bürger einfach nur ein Radioprogramm beliebigen Inhaltes zur Verfügung zu stellen.


XChris hat folgendes geschrieben::

OKay. Ich lass mir gerne 2 Allgemeine Programme, einen Nachrichtenkanal, einen Kinderkanal, sagen wir für jedes Bundesland ein regionales Programm gefallen und sagen wir 5 Kulurprogramme gefallen ... aber da sind wir weit drüber. Ist der begriff Grundversorgung wirklich so extrem dehnbar?


Tja, das ist genau der Punkt, über den man im Detail sehr sehr ausführlich streiten kann. Glauben Sie im Ernst, dass die gegenwärtige Situation bestünde, wenn schon die Senderzahl evident rechtswidrig wäre? Glauben Sie nicht, die Medienrechtler der Privaten würden die staatliche Konkurrenz nicht zu Fall bringen, wenns so einfach wäre? Allein ARD und ZDF schöpfen ja aus den Werbemitteln und - erträgen Summen ab, die astronomisch sind.

XChris hat folgendes geschrieben::

Es gibt genug Seiten, die man mit google leicht findet, die einem detailiert sagen, ob TV / Radio Kanal öffentlich ist und welchen Charakter diese haben.


Ja. Aber versuchen Sie mal Allgemeininformationen dazu zu finden, wo die Grenzen des staatlichen Versorgungsbedarfs mit Rundfunk ist und dann vor allem woraus sich der status quo rechtlich und tatsächlich rechtfertigt. Klare Begründungen für Fragen wie "Wieso braucht der öffentliche Rundfunk derartige Mittel?, Wieso entspricht das Unterhaltungsprogramm dem Grundbedarf, Finanzierungsgrundsätze für Eigenproduktionen, etc.?".
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Informieren Sie sich am besten einmal, was unter den Begriff der Grundversorgung fällt. Es geht ganz gewiss nicht darum dem Bürger einfach nur ein Radioprogramm beliebigen Inhaltes zur Verfügung zu stellen.

Definiert man Grundversorgung schon ein wenig grosszügiger und sagt alles was sonst nicht auf den Privaten gesendet werden würde frage ich mich warum denn z.B. Fussballländerspiele auf den ÖR auf Kosten der Gebührenzahler übertragen werden müssen?
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
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BeitragVerfasst am: 22.06.05, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Definiert man Grundversorgung schon ein wenig grosszügiger und sagt alles was sonst nicht auf den Privaten gesendet werden würde


Das wäre etwas gewagt. Die "Privaten" könnten schon morgen mit jedem Programm aufhören, das sich nach Ansicht ihrer Werbekunden in den relevanten Zielgruppen nicht mehr lohnt. Von daher ist schwer vorauszusehen, was bei den Privaten eines Tages alles wegbricht und dann überhaupt nicht mehr zur Verfügung steht.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Das wäre etwas gewagt. Die "Privaten" könnten schon morgen mit jedem Programm aufhören

Dann fangen die ÖR halt übermorgen wieder damit an...
Das die Privaten etwas nicht senden was Ihnen ordentlich Kohle und Quote in die Kasse spült ist äusserst unwahrscheinlich. Auch brechen die Quoten ja auch nicht ständig von heute auf morgen zusammen. Wenn es sonst droht wegzufallen könnten die ÖR das ja auch mittelfristig mit in ihr Programm aufnehmen...

Oder fürchten Sie, dass (Wortsperre: Firma) beim Deutschlandspiel beim Schwenk auf die Zuschauertribüne Merkel 5 Sekunden länger als Schröder zeigen könnte und damit das politische Mehrparteiensystem zu Einsturz bringt? Mr. Green
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