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Inwiefern ist man verpflichtet die Anwaltsrechnung zu bezahlen;
Wenn ein Teil der angefallenen Kosten durch seine Unachtsamkeit und nicht entsprechendes Handeln entstanden sind.
Wenn sein Handeln nicht dem Auftrag entsprach, sondern seiner Meinung nach getan werden mußte um den Auftrag erledigen zu können. Und genau das wird jetzt berechnet.
Wenn stillschweigend aus einem Auftrag nach einiger Zeit zwei Aufträge (2 Fälle) daraus gemacht wurden, so dass 2 Rechnungen ausgestellt werden.
Versehentlich falscher Streitwert vom Gericht festgesetzt wurde und der Anwalt trotz mehrmaliger Hinweise des Mandanten (auch schriftlich) das Gericht darauf nicht in Kenntnis gesetzt hat.
Und letztendlich die Sache zum Nachteil des Mandanten verschleppt wurde, so dass dieser mehrmals tel. mahnen mußte (3 Monate), danach auch schriftlich zur Handlung gemahnt hat und trotzdem nichts geschah, so dass nach nochmaligen ca. 2 Monaten das Mandat niederlegt wurde.
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