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Verfasst am: 18.05.05, 20:48 Titel: Bundeskompetenz für Gesetz über Volksabstimmung zu EU-Verf.?
Liebes Forum,
für eine HA im Öffentlichen Recht für Anfänger an der Uni Tübingen bei Prof. Kirchhof stellen sich mir folgende Fragen:
Der Bundestag verabschiedet einen Gesetzesentwurf über ein "Gesetz zur (unverbindlichen) Volksabstimmung über den EU-Verfassungsvertrag".
Das Ergebnis bindet die Verfassungsorgane nicht.
Mit der Durchführung der Abstimmung werden die Stadt- und Landkreise beauftragt.
1.) Woraus ergibt sich die Gesetzeskompetenz für den Bund?
Etwa aus Art. 73 Nr. 1 GG 1. Alt. bzw. da es sich um die Kompetenz für eine Volksabstimmung / Volksbefragung handelt, aus der Annexkompetenz zu Art. 73 Nr. 1?
2.) Ist das Gesetz zustimmungspflichtig durch die Länder? Wegen Art. 84 I?
Vielen Dank im Voraus für jeden Hinweis.
Viele Grüße aus Tübingen,
Philipp
1. könnte es auch "Statistik zu Bundeszwecken" sein (?), da nur die Meinung erforscht werden soll, dh eine statistische Erhebung zur Meinung des Volkes in einer Angelegenheit
2. ja, genau deswegen, anders wäre es, wenn dagestanden hätte, "die nach Landesrecht für zuständig erklärte Behörde"
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