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Zahlt die Haftpflicht?

 
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Schnecke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 08:07    Titel: Zahlt die Haftpflicht? Antworten mit Zitat

Hallo

Der Onkel meines Mannes ist KFZ-Mechaniker.

Nun war vor einigen Tagen an unserem Auto ein Teil kaputt. Der Onkel meines Mannes hat dieses Teil in seiner Freizeit für uns unentgeltlich repariert.

Leider hat er etwas falsch zusammengebaut und dadurch ist ein größerer Schaden an unserem Fahrzeug entstanden. Wir haben das Auto reparieren lassen und mussten in der Werkstatt 220 Euro bezahlen.

Zudem muss mein Mann nun noch 2 Teile am Auto wechseln (Ölpumpe und Ölfilter), was er aber aus Kostengründen selber macht.

Nun die Frage: Ist dies ein Haftpflichtschaden zu Lasten der Versicherung seines Onkels? Können wir dort den Werkstattbeleg und den Kaufbeleg der 2 Teile einfach so einreichen, oder bedarf es da eines separaten Gutachtens?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 08:24    Titel: Re: Zahlt die Haftpflicht? Antworten mit Zitat

Schnecke hat folgendes geschrieben::
Nun die Frage: Ist dies ein Haftpflichtschaden zu Lasten der Versicherung seines Onkels?

Das ist als sog. "Gefälligkeitsschaden" normalerweise kein Fall für die Haftpflichtversicherung.
Allerdings hängt das auch von den Bedingungen der betreffenden Haftpflichtversicherung ab, manche Gesellschaften übernehmen das.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

jein,

es ist ein fall für die haftpflichtversicherung, nur wird die haftpflichtversicherung für den versicherungsnehmer die schadenersatzforderungen gegenüber dem geschädigten ablehnen (passive rechtschutzversicherung), im notfall auch vor gericht...

anders gesagt: es besteht versicherungschutz, aber der geschädigte hat keinen anspruch auf entschädigung!

es sei denn, dass die haftpflichtversicherung gefälligkeitsschäden, obwohl kein anspruch besteht, bedingungsgemäss mitversichert hat...
_________________
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