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Verfasst am: 19.05.05, 15:23 Titel: Darlehen für Schulverein
Darf sich ein Schulverein (gemeinnützig) von vielen Eltern ein Minidarlehen von z.B. 50 Euro geben lassen, um eine größere Anschaffung zu tätigen, oder ist so etwas von vorneherein ausgeschlossen?
Wenn es denn erlaubt ist, reicht es, auf einem Schreiben das Datum der Rückzahlung bekannt zu geben, oder gibt es da spezielle Anforderungen, die so eine Geschichte erfüllen muss?
Hallo,
warum sollte das ausgeschlossen sein?
Auch ein gemeinnütziger Verein darf Geschäfte aller Art tätigen, sofern diese ausschließlich, unmittelbar und selbstlos der Verfolgung der Vereinsziele dienen. Dazu gehören auch Darlehensgeschäfte.
Die Notwendigkeit für spezielle Formulierungen sehe ich ebenfalls nicht, ein "normaler" Kreditvertrag (Betrag, Rückzahlungsmodalitäten, Verzinsung) sollte genügen. Die Verzinsung darf aber nicht exorbitant oberhalb der marktüblichen liegen, da sonst eine unzulässige Begünstigung von Personen darin gesehen werden kann.
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